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Weiterbildung und Prüfung zur Fachapothekerin / zum Fachapotheker für Öffentliches Gesundheitswesen | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-psychotherapie-und-pharmazie-1

Die Weiterbildung für Apothekerinnen und Apotheker in dem Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ dient dem Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen für die Erfüllung von Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens.
Gesundheitsfachberufe (PuG) Landesprüfungsamt für Medizin

Weiterbildung und Prüfung zur Zahnärztin und zum Zahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-psychotherapie-und-pharmazie-0

Die Weiterbildung und Prüfung für das Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ dienen dem Zweck, Zahnärztinnen und Zahnärzte für die Erfüllung von Aufgaben in dem Gebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde wissenschaftlich und praktisch zu befähigen.
Gesundheitsfachberufe (PuG) Landesprüfungsamt für Medizin

Landesprüfungsamt – Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-psychotherapie-und-pharmazie-9

Das Landesprüfungsamt ist zuständig für die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen sowie für die Anrechnung von Studienzeiten auf das Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
Gesundheitsfachberufe (PuG) Landesprüfungsamt für Medizin

Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung – P3 | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-pharmazie-und-psychotherapie/landespruefungsamt-pharmazeutische-pruefung/p3-dritter-abschnitt-pharmazie

Die Prüfung des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung kann nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und nach der sich anschließenden 12-monatigen praktischen Ausbildung abgelegt werden (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)).
Gesundheitsfachberufe (PuG) Landesprüfungsamt für Medizin