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Sondernutzung (Außengastronomie) | Wuppertal

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Außengastronomien werden immer beliebter und können die Innenstädte beleben und aufwerten. Wenn Sie die öffentliche Fläche vor Ihrem Gastronomiebetrieb für außengastronomische Zwecke (Aufstellen von (Steh-)Tischen und Stühlen nutzen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Außengastronomie: Gebührenzone 1 Fußgängerzone Barmen (Alter Markt