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Gewerbepark Bokhorst« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

https://www.elmshorn.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Bauen-Planen-/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne/index.php?La=1&object=tx%2C2326.7129.1&kuo=2&sub=0&NavID=2054.59

Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet östlich der Bundesautobahn 23/Anschlussstelle Elmshorn, südlich der Stadtgrenze zu Kölln-Reisiek, westlich der Stadtgrenze zu Kölln-Reisiek und Seeth-Ekholt, nördlich der Wittenberger Straße sowie Teilflächen der Wittenberger Straße und südlich angrenzende Flurstücke Nördlich an den Geltungsbereich angrenzend wird der Bebauungsplan Nr. 21 von der Gemeinde Kölln-Reisiek aufgestellt. Es handelt sich um ein interkommunales Gewerbegebiet. Planungsziele Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Ausweisung von Gewerbegebieten Erhalt schützenswerter Naturbestandteile Verfahrensstand Der Bebauungsplan Nr. 193 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Regelverfahren parallel zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 12.10.2017 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gefasst. Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 04.06.2019 bis zum 03.07.2019 in der Stadtverwaltung Elmshorn über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich und während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, fand in der Zeit vom 12.07.2019 bis zum 12.08.2019 statt. Sie waren aufgefordert sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping). Zurzeit werden die eingebrachten Anregungen abgewogen und an einer Entwurfsfassung gearbeitet.
Gewerbepark Bokhorst« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

204 – »Hafen« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

https://www.elmshorn.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Bauen-Planen-/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne/index.php?La=1&object=tx%2C3302.6549.1&kuo=2&sub=0&NavID=2054.59

Geltungsbereich Der Geltungsbereich begrenzt das Gebiet im Norden durch die Bebauung Wedenkamp 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22a, 22b, 24, 26, 28, 30 und Alter Markt 6 (Parkhaus), im Westen durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 118, westlich des Parkdecks Nordufer (Flurstück 40/17, Flur 52), im Süden durch das Betriebsgelände von Peter Kölln und das Haus der Technik und im Osten vom Wedenkamp bzw. des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 200 „Buttermarkt/östlich Vormstegen“. Planungsziele Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele zur Umsetzung des Rahmenplans Krückau-Vormstegen angestrebt: Schaffung von Planrecht für das Hafenkopfgebäude, eines Funktionsgebäudes in der Parkanlage und Ergänzung der geplanten Bebauung am Nordufer Schaffung von Planrecht für die Freiraum- und Verkehrsanlagenplanung am Nord- und Südufer Festsetzung des erhaltenswerten Baumbestandes Berücksichtigung des Hochwasserschutzes Ziel des Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Neugestaltung des Hafens gemäß den Entwicklungszielen des beschlossenen Rahmenplanes Krückau-Vormstegen unter Beachtung des Hochwasserschutzes zu schaffen. Der rund 3,1 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 204 liegt im westlichen Bereich des Sanierungsgebiets Krückau-Vormstegen und schließt im Bereich des Hafens die Krückau und überwiegend öffentliche Flächen am Nord- und Südufer ein. Zukünftig soll gemäß Rahmenplan am Nordufer neben der Wegeverbindung entlang der Krückau eine begrünte Parkanlage festgesetzt werden. In einem Teilbereich sollen bauliche Anlagen für die Nutzungen der Museumswerft oder der Kleingastronomie möglich sein. Westlich des Parks soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine angrenzende Bebauung mit einer durchmischten Nutzung innerhalb eines Urbanen Gebietes geschaffen werden, sodass die bereits mit dem Bebauungsplan Nr. 118 vorgesehene Bebauung und Nutzung an der Ecke Wedenkamp/Hafenspange von Osten her ergänzt wird. Südlich der Wedenkampbrücke soll mit dem Bebauungsplan Nr. 204 das Planrecht für das geplante Hafenkopfgebäude sowie die umliegenden Freiflächen mit Bezug zur Neuplanung des Buttermarktes geschaffen werden. Zusätzlich sollen am Südufer mit dem Bebauungsplan Nr. 204 die Neuordnung und Gestaltung der Verkehrsflächen festgesetzt werden. Verfahrensstand Der Bebauungsplan Nr. 204 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Regelverfahren parallel zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 28.04.2022 durch den Ausschuss für Stadtumbau gefasst. Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 26.04.2023 bis zum 24.05.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) erfolgte die Auslegung der Unterlagen zum oben genannten Bebauungsplan durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn und durch Auslegung in den Räumlichkeiten des Rathauses. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand parallel hierzu statt. Zurzeit werden die eingebrachten Anregungen abgewogen und an einer Entwurfsfassung gearbeitet. Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung (Die in den Unterlagen genannten DIN-Normen können in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 – 17, im Zimmer 309 während der Sprechzeiten (Montag – Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) eingesehen werden.) Zusatz: Rahmenplan Krückau-Vormstegen – 1. Fortschreibung Datenschutzhinweis
204 – »Hafen« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

204 – »Hafen« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

https://www.elmshorn.de/index.php?La=1&object=tx%2C3302.6549.1&kuo=2&sub=0

Geltungsbereich Der Geltungsbereich begrenzt das Gebiet im Norden durch die Bebauung Wedenkamp 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22a, 22b, 24, 26, 28, 30 und Alter Markt 6 (Parkhaus), im Westen durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 118, westlich des Parkdecks Nordufer (Flurstück 40/17, Flur 52), im Süden durch das Betriebsgelände von Peter Kölln und das Haus der Technik und im Osten vom Wedenkamp bzw. des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 200 „Buttermarkt/östlich Vormstegen“. Planungsziele Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele zur Umsetzung des Rahmenplans Krückau-Vormstegen angestrebt: Schaffung von Planrecht für das Hafenkopfgebäude, eines Funktionsgebäudes in der Parkanlage und Ergänzung der geplanten Bebauung am Nordufer Schaffung von Planrecht für die Freiraum- und Verkehrsanlagenplanung am Nord- und Südufer Festsetzung des erhaltenswerten Baumbestandes Berücksichtigung des Hochwasserschutzes Ziel des Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Neugestaltung des Hafens gemäß den Entwicklungszielen des beschlossenen Rahmenplanes Krückau-Vormstegen unter Beachtung des Hochwasserschutzes zu schaffen. Der rund 3,1 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 204 liegt im westlichen Bereich des Sanierungsgebiets Krückau-Vormstegen und schließt im Bereich des Hafens die Krückau und überwiegend öffentliche Flächen am Nord- und Südufer ein. Zukünftig soll gemäß Rahmenplan am Nordufer neben der Wegeverbindung entlang der Krückau eine begrünte Parkanlage festgesetzt werden. In einem Teilbereich sollen bauliche Anlagen für die Nutzungen der Museumswerft oder der Kleingastronomie möglich sein. Westlich des Parks soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine angrenzende Bebauung mit einer durchmischten Nutzung innerhalb eines Urbanen Gebietes geschaffen werden, sodass die bereits mit dem Bebauungsplan Nr. 118 vorgesehene Bebauung und Nutzung an der Ecke Wedenkamp/Hafenspange von Osten her ergänzt wird. Südlich der Wedenkampbrücke soll mit dem Bebauungsplan Nr. 204 das Planrecht für das geplante Hafenkopfgebäude sowie die umliegenden Freiflächen mit Bezug zur Neuplanung des Buttermarktes geschaffen werden. Zusätzlich sollen am Südufer mit dem Bebauungsplan Nr. 204 die Neuordnung und Gestaltung der Verkehrsflächen festgesetzt werden. Verfahrensstand Der Bebauungsplan Nr. 204 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Regelverfahren parallel zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 28.04.2022 durch den Ausschuss für Stadtumbau gefasst. Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 26.04.2023 bis zum 24.05.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) erfolgte die Auslegung der Unterlagen zum oben genannten Bebauungsplan durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn und durch Auslegung in den Räumlichkeiten des Rathauses. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand parallel hierzu statt. Zurzeit werden die eingebrachten Anregungen abgewogen und an einer Entwurfsfassung gearbeitet. Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung (Die in den Unterlagen genannten DIN-Normen können in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 – 17, im Zimmer 309 während der Sprechzeiten (Montag – Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) eingesehen werden.) Zusatz: Rahmenplan Krückau-Vormstegen – 1. Fortschreibung Datenschutzhinweis
204 – »Hafen« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

/Klostersande“ (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

https://www.elmshorn.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Bauen-Planen-/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne/index.php?La=1&object=tx%2C2326.7147.1&kuo=2&sub=0&NavID=2054.59

Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet des ehemaligen Betriebsgeländes der Firma Ahrens. Begrenzt wird dieser im Süden durch die Margarethenstraße (Stadtmitte), im Nordwesten durch die Straße Klostersande (Stadtmitte) und im Nordosten durch die Bebauung auf den Grundstücken Klostersande 27 und Margarethenstraße 12 (Gemarkung Elmshorn, Flur 55, Flurstück 78/1, 79/1, 80/1, 80/2, 81/1, 81/2, 82/1, 82/2, 82/3, 83/1, 83/2, 84/1, 84/2, 77/10, 119, 118, 117, 116, 115, 114, 113/3 sowie anteilig 77/17 und 120/4). Planungsziele Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets (WA), Ausweisung von Verkehrsflächen. Verfahrensstand Der Bebauungsplan Nr. 195 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 31.01.2019 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum vom 01.06.2019 bis zum 20.06.2019. Bürgerinformationsveranstaltung am 24.06.2019 Zusätzlich fand am 24.06.2019 eine Bürgerinformationsveranstaltung im AWO-Stadtteiltreffpunkt Klostersande statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden die Einwohner*innen über das Bauleitplanverfahren sowie das Bauvorhaben informiert. Im Anschluss bestand die Möglichkeit, Anregungen einzubringen und Rückfragen zu stellen. Über die Veranstaltung wurde ein Protokoll verfasst. Das Protokoll sowie zwei Präsentationen über den derzeitigen Planungsstand können in den nachstehenden Links angesehen werden: Protokoll Zurzeit werden die eingebrachten Anregungen abgewogen und an einer Entwurfsfassung gearbeitet.
/Klostersande“ (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

Gewerbepark Bokhorst« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

https://www.elmshorn.de/index.php?La=1&object=tx%2C2326.7126.1&kat=&kuo=2&sub=0

Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst die Fläche östlich der Bundesautobahn 23/ Anschlussstelle Elmshorn, südlich der Stadtgrenze zu Kölln-Reisiek, westlich der Stadtgrenze zu Kölln-Reisiek und Seeth-Ekholt, nördlich der Wittenberger Straße sowie Teilflächen südlich an die Wittenberger Straße angrenzender Flurstücke Planungsziele Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Darstellung einer gewerblichen Baufläche Verfahrensstand Am 12.10.2017 wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen. Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 04.06.2019 bis zum 03.07.2019 in der Stadtverwaltung Elmshorn über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich und während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, fand in der Zeit vom 12.07.2019 bis zum 12.08.2019 statt. Sie waren aufgefordert sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping). Zurzeit werden die eingebrachten Anregungen abgewogen und an einer Entwurfsfassung gearbeitet.
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Berliner Straße“ (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

https://www.elmshorn.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Bauen-Planen-/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne/index.php?La=1&object=tx%2C2326.5301.1&kuo=2&sub=0&NavID=2054.59

Geltungsbereich Norden: Krückau (Mitte des Gewässers), Berliner Straße (ant. Verkehrsfläche), Schauenburgerstraße (ant. Verkehrsfläche) Osten: Berliner Straße (ant. Verkehrsfläche), Berliner Straße 15, Reichenstraße (ant. Verkehrsfläche), Reichenstraße 23, 23a und 23b Süden: Kreuzung Reichenstraße/ Berliner Straße/ Ansgarstraße Westen: Berliner Straße 6 (ant.), 14 (ant.), 18, 20 und 22 (ant.), Schloßstraße (ant. Verkehrsfläche), Schauenburgerstraße (ant. Verkehrsfläche) Geltungsbereich als PDF-Datei aufrufen … Planungsziele Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt: Umsetzung der Sanierungsziele des Rahmenplans Krückau-Vormstegen Schaffung von Planrecht für Straßenbaumaßnahmen sowie die Weiterentwicklung der baulich nutzbaren Flächen. Verfahrensstand Der Bebauungsplan Nr. 202 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Regelverfahren parallel zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 14.09.2017 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gefasst. Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 09.02.2018 bis zum 28.02.2018 in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 – 17, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping). Gemäß den Beschlüssen des Ausschusses für Stadtumbau vom 29.11.2018 wurden zum Bebauungsplan Nr. 202 „Berliner Straße“ bereits Änderungen im Zuschnitt des Geltungsbereichs vorgenommen. Aufgrund der Zusammenfassung der Bebauungsplanverfahren Nr. 200 „Vormstegen und Osterfeld“ und Nr. 201 „Rathaus und Buttermarkt“ wurde ebenfalls der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 202 „Berliner Straße“ in Teilen nochmals angepasst. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Stadtumbau am 20.05.2021 die Änderungsaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 202 „Berliner Straße“ beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen. Die Öffentlichkeit konnte sich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 29.11.2021 bis zum 30.12.2021 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz –PlanSiG) erfolgte die Auslegung zum o.g. Bebauungsplan durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn. Ergänzend dazu lagen die Unterlagen im Zimmer 314 des Rathauses, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand parallel hierzu statt.
Berliner Straße“ (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

Flächennutzungsplanes – »Hafen« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

https://www.elmshorn.de/index.php?La=1&object=tx%2C3302.6551.1&kuo=2&sub=0

Geltungsbereich Der Geltungsbereich begrenzt das Gebiet im Norden durch die Straßenverkehrsfläche des Wedenkamps, im Westen durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 118, westlich des Parkhauses Nordufer (Flurstück 40/17, Flur 52), im Süden durch das nördliche Ufer der Krückau und die Flächen der ehemali-gen Hafenbahnanlagen teilweise auf dem Betriebsgelände von Peter Kölln, im Osten durch die Straßenverkehrsfläche des Wedenkamps bzw. des Geltungsbereiches der 27. Flächennutzungsplanänderung. Planungsziele Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Städtebauliche Entwicklung des ehemals industriell genutzten Hafens zu einem Freizeit- und Museumshafen im Sinne des Rahmenplans Krückau-Vormstegen Darstellung von Bau- und Nutzungsflächen entsprechend der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 204 „Hafen. Mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche und freiraumplanerische Neuordnung entsprechend der im Rahmenplan (1. Fortschreibung) für das Sanierungsgebiet Krückau-Vormstegen dargestellten Entwicklungen geschaffen werden. Aus diesem Grund wird die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 1,8 ha. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan aktuell als Straßenverkehrsfläche mit Parkplatzsymbolen, Flächen für Bahnanlagen, Wasserflächen und Grünflächen und am Südufer als Sondergebiet Hafen dargestellt. Mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 204 angepasst werden, um somit die intendierte Entwicklung zu ermöglichen. Die Darstellung der nicht mehr benötigten Hafenbahnanlagen soll entfallen. Verfahrensstand Am 28.04.2022 wurde durch den Ausschuss für Stadtumbau die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen. Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 26.04.2023 bis zum 24.05.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) erfolgte die Auslegung der Unterlagen zum oben genannten Bebauungsplan durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn und durch Auslegung in den Räumlichkeiten des Rathauses. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand parallel hierzu statt. Zurzeit werden die eingebrachten Anregungen abgewogen und an einer Entwurfsfassung gearbeitet. Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung (Die in den Unterlagen genannten DIN-Normen können in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 – 17, im Zimmer 309 während der Sprechzeiten (Montag – Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) eingesehen werden.) Datenschutzhinweis
Flächennutzungsplanes – »Hafen« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

und Buttermarkt“ (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

https://www.elmshorn.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Bauen-Planen-/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne/index.php?La=1&object=tx%2C2326.5300.1&kuo=2&sub=0&NavID=2054.59

Geltungsbereich Norden: Teile des nördlichen Buttermarkts; Berliner Straße 6 (ant.) Osten: Berliner Straße 6 (ant.); Schauenburgerstraße (ant. Verkehrsfläche); Vormstegen 21 (ant.); Berliner Straße 14 (ant.) Süden: Berliner Straße 14 (ant.); Vormstegen 21 (ant.); Osterfeld (ant. Verkehrsfläche); Kreuzung: Osterfeld / Vormstegen Westen: Vormstegen 16-22; Kreuzung: Schauenburgerstraße / Wedenkamp Geltungsbereich als PDF-Datei aufrufen … Planungsziele Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt: Umsetzung der Sanierungsziele des Rahmenplans Krückau-Vormstegen Schaffung von Planrecht für Neubauten (u.a. Rathaus), Neugestaltung des Buttermarktes und Straßenbaumaßnahmen Sicherung, Inwertsetzung und Reaktivierung der bestehenden gründerzeitlichen Bebauung Verfahrensstand Der Bebauungsplan Nr. 201 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Regelverfahren parallel zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.11.2017 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gefasst. Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 09.02.2018 bis zum 28.02.2018 in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 – 17, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping). Die Verfahren zu den Bebauungsplänen Nr. 200 „Vormstegen und Osterfeld“ und Nr. 201 „Rathaus und Buttermarkt“ sollen aus Gründen der stringenteren und parallelen Entwicklung zu einem gemeinsamen Verfahren zusammengefasst werden. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Stadtumbau am 20.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 200 „Buttermarkt / östlich Vormstegen“ beschlossen Der Bebauungsplan Nr. 201 „Rathaus und Buttermarkt“ geht nunmehr im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 200 „Buttermarkt / östlich Vormstegen“ auf. Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 201 „Rathaus und Buttermarkt“ wird nicht separat fortgeführt.
und Buttermarkt“ (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft