Artikel 24 – Erholung & Freizeit – Menschenrechte https://www.menschenrechte.jugendnetz.de/artikel/artikel-24-erholung-freizeit
Jeder Mensch hat das Recht auf Erholung und Freizeit, auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und auf bezahlten Urlaub.
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