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Zertifizierung von Biomasse für den internationalen Handel

https://www.bmuv.de/download/entwicklung-von-strategien-und-nachhaltigkeitsstandards-zur-zertifizierung-von-biomasse-fuer-den-internationalen-handel

Die vermehrte Erzeugung nachwachsender Rohstoffe für Bioenergie und -materialien durch ambitionierte Ziele in Deutschland, der EU und anderen Ländern birgt Zielkonflikte, die Nachhaltigkeitsanforderungen entgegen stehen können. Das Vorhaben
Zertifizierung von Biomasse für den internationalen Handel

Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel

https://www.bmuv.de/gesetz/richtlinie-2008-101-eg-zur-aenderung-der-richtlinie-2003-87-eg-zwecks-einbeziehung-des-luftverkehrs-in-das-system-fuer-den-handel-mit-treibhausgasemissionszertifikaten-in-der-gemeinschaft

Die Änderungsrichtlinie zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den europäischen Emissionshandel (EU ETS) wurde am 13. Januar 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 02. Februar 2009 in Kraft getreten.
Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel

BMUV: Übergangsbestimmungen

https://www.bmuv.de/themen/chemikaliensicherheit/biozide/strenge-regelungen-fuer-biozide/uebergangsbestimmungen

Die Prüfung alter Wirkstoffe obliegt der Europäischen Chemikalienagentur, kurz ECHA. Im Rahmen der Prüfung untersucht die ECHA insbesondere, ob ein Wirkstoff die in der Verordnung festgehaltenen Ausschlusskriterien erfüllt. Sollte sie zu dem Ergebnis kommen, dass ein Wirkstoff unvertretbare Auswirkungen auf die Umwelt und/oder schädliche Auswirkungen auf den Menschen hat, so wird dessen weitere Verwendung in Biozidprodukten verboten und er darf „[…] 180 Tage nach dem Zeitpunkt der Ablehnung oder der Entscheidung nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden.“
Mai 2000 als Wirkstoffe eines Biozidproduktes im Handel