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Non-Punishment Rule – keine Kriminalisierung der Opfer von Menschenhandel | Kinderschutz Schweiz

https://www.kinderschutz.ch/kinderhandel/online-handbuch-kinderhandel/kinderhandel-erkennen/non-punishment-rule

Im schweizerischen Strafsystem kann eine unter Zwang begangene Straftat als entschuldbar angesehen werden, was eine Verurteilung ausschliesst. Dazu die Bestimmung über das Absehen von Strafe im Art. 26 EMK. Diese Regelung muss bei Opfern von Kinderhandel konsequent angewendet werden.
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Opferschutz und Betreuung | Kinderschutz Schweiz

https://www.kinderschutz.ch/kinderhandel/online-handbuch-kinderhandel/opferschutz-und-betreuung

In der Schweiz hat jede Person, die durch eine Straftat körperlich, sexuell oder psychisch beeinträchtigt wurde, Anspruch auf Opferhilfe. Dazu gehören Beratung, finanzielle Unterstützung sowie Schutz im Strafverfahren. Dies sind Rechte, die auch Opfern von Menschenhandel zustehen.
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