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Erklärung zur Barrierefreiheit | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/erklaerung-zur-barrierefreiheit

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.brd.nrw.de/ und ihre Unterseiten.
nach dem Prüfbericht umgehend behoben werden, andere Dienstleistungen