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RKI – Weitere Mitteilungen der STIKO – Immundefizienz

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/STIKO_Weitere/Tabelle_Immundefizienz.html?nn=2388716

Bitte beachten Sie die Aktualisierung der STIKO-Empfehlung zur Pneumokokkenimpfung für Erwachsene vom 28.09.2023. Für Personen ≥ 18 Jahre mit einer angeborenen oder erworbenen Immundefizienz wird die Verwendung von PCV20 empfohlen. Die Anwendung von PPSV23 alleine oder als sequenzielle Impfung wird nicht mehr empfohlen.
Ständige Impf­kommission Emp­feh­lun­gen der STI­KO: Be­grün­dun­gen

RKI – Weitere Mitteilungen der STIKO – Aufklärungs­bedarf bei Schutz­impfungen

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/STIKO_Weitere/Aufklaerung_Tab.html

Die STIKO hat auf ihrer 88. Sitzung im November 2017 beschlossen, das Dokument „Hinweise für Ärzte zum Aufklärungs­bedarf über mögliche unerwünschte Wirkungen bei Schutz­impfungen“ vom 22.06.2007 offiziell zurück­zuziehen. Der Inhalt ist nicht länger gültig. Die STIKO hat bezüglich der ärztlichen Aufklärungs­pflichten ihre Empfehlungen aktualisiert. Hinweise zu Art und Umfang der Aufklärung vor Schutz­impfungen finden Sie im Kapitel 4.1 „Aufklärungs­pflicht vor Schutz­impfungen“ der aktuellen STIKO-Impf­empfehlungen. Hinweise zur Ab­grenzung üblicher Impf­reaktionen von Impf­komplikationen sowie zum Verfahren der Meldung eines Verdachts einer Impf­kompli­kation finden Sie im Kapitel 4.9. „Impf­kompli­ka­tionen und deren Meldung“. Zur Assoziation möglicher uner­wünschter Ereignisse mit einzelnen Schutz­impfungen verweist die STIKO auf die jeweilige Fach­information.
Ständige Impf­kommission Emp­feh­lun­gen der STI­KO: Be­grün­dun­gen

RKI – Empfehlungen der STIKO – Pressemitteilung der STIKO zur Verkürzung des Impfabstands bei der COVID-19-Auffrischimpfempfehlung

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-12-21.html

Die STIKO aktualisiert ihre Empfehlung zur COVID-19-Auffrischimpfung hinsichtlich des Impfabstands. Für alle Personen, für die bisher nach zweifacher Impfung oder Infektion eine Auffrischimpfung (3. Impfung) bzw. eine einzelne Impfung mit einem Abstand von 6 Monaten empfohlen war, wird ab sofort ein verkürzter Abstand von mindestens 3 Monaten empfohlen. Die STIKO betont, dass ältere oder vorerkrankte Personen, wegen des höheren Risikos für einen schweren Verlauf von COVID-19, bei den Auffrischimpfungen bevorzugt berücksichtigt werden sollen. Die STIKO betont weiterhin, dass beide mRNA-Impfstoffe (Comirnaty und Spikevax) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit völlig gleichwertig sind.
Ständige Impf­kommission Emp­feh­lun­gen der STI­KO: Be­grün­dun­gen

RKI – Empfehlungen der STIKO – Pressemitteilung der STIKO zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Schwangere und Stillende (10.9.2021)

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-09-10.html

Die STIKO spricht eine COVID-19-Impfempfehlung für bisher ungeimpfte Schwangere und Stillende aus – Beschlussentwurf ist in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen
Ständige Impf­kommission Emp­feh­lun­gen der STI­KO: Be­grün­dun­gen

RKI – Empfehlungen der STIKO – Mitteilung der STIKO zur COVID-19-Impfung: Impfabstand und heterologes Impfschema nach Erstimpfung mit Vaxzevria (1.7.2021)

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-07-01.html

Die STIKO weist darauf hin, dass es wichtig ist, die zweite Impfstoffdosis zeitgerecht wahrzunehmen. Und: Vorbehaltlich der Rückmeldungen aus dem noch zu eröffnenden Stellungnahmeverfahren empfiehlt die STIKO daher für Personen, die Vaxzevria als 1. Impfstoffdosis erhalten haben, unabhängig vom Alter einen mRNA-Impfstoff als 2. Impfstoffdosis mit mindestens 4-wöchigem Impfabstand zur 1. Impstoffdosis.
Ständige Impf­kommission Emp­feh­lun­gen der STI­KO: Be­grün­dun­gen

RKI – Weitere Mitteilungen der STIKO – STIKO zur Änderung der Fachinformation von Shingrix

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/STIKO_Weitere/STIKO_Fachinformation_Shingrix.html

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat eine Zulassungsänderung des Alters für die Impfung mit Shingrix vorgenommen, die mit dem Vorliegen der deutschen Fachinformation auch für Deutschland gilt. Diese erlaubt die Nutzung von Shingrix bei Personen mit einem erhöhten Risiko für einen Herpes zoster bereits ab einem Alter von 18 Jahren.
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