Insektenschutz: Kabinett beschließt Gesetz mit Streitpunkten https://www.keine-gentechnik.de/nachricht/34230/
Und mehrere Bundesländer drohen damit, das Paket im Bundesrat
Und mehrere Bundesländer drohen damit, das Paket im Bundesrat
Und mehrere Bundesländer drohen damit, das Paket im Bundesrat
Und mehrere Bundesländer drohen damit, das Paket im Bundesrat
Mehrere Bundesländer haben bereits angekündigt, im Bundesrat
Mehrere Bundesländer haben bereits angekündigt, im Bundesrat
Der Bundesrat wird voraussichtlich ebenfalls grünes
Der Bundesrat wird voraussichtlich ebenfalls grünes
Wenn der Bundesrat zustimmt, werden sie am 1.
Wenn der Bundesrat zustimmt, werden sie am 1.
Wenn der Bundesrat zustimmt, werden sie am 1.
Wenn der Bundesrat zustimmt, werden sie am 1.
Die Schweiz bleibt weitere vier Jahre gentechnikfrei. Der Nationalrat stimmte dafür, das seit 2005 geltende Moratorium bis Ende 2025 zu verlängern. Die Zustimmung des Ständerats – das ist die zweite Parlamantskammer in der Schweiz – gilt als sicher. Neu ist, dass das Moratorium explizit auch für neue gentechnische Verfahren gilt. Anträge, diese auszunehmen, hatte der Nationalrat mit großer Mehrheit abgelehnt.
Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, hatte bereits
Die Schweiz bleibt weitere vier Jahre gentechnikfrei. Der Nationalrat stimmte dafür, das seit 2005 geltende Moratorium bis Ende 2025 zu verlängern. Die Zustimmung des Ständerats – das ist die zweite Parlamantskammer in der Schweiz – gilt als sicher. Neu ist, dass das Moratorium explizit auch für neue gentechnische Verfahren gilt. Anträge, diese auszunehmen, hatte der Nationalrat mit großer Mehrheit abgelehnt.
Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, hatte bereits
Eine gute Vorlage dafür sei der Gesetzentwurf des Bundesrates
Käme er dort durch, hätte der Bundesrat am 16.
Mahnende Worte aus der Schweiz: Die dortige Stiftung für Technikfolgen-Abschätzung (TA Swiss) hat ein Gutachten zu Chancen und Risiken der neuen gentechnischen Verfahren vorgelegt. Sie forderte darin Wissenschaft, Medien und Politik auf, „offen mit den Grenzen des bestehenden Wissens umzugehen“. Sie müssten Unklarheiten und Unsicherheiten klar kommunizieren.
Sie empfiehlt deshalb Parlament und Bundesrat der Schweiz
Da hat sich die Bundesregierung wohl selbst überholt: Kurz vor der Kabinettssitzung am vergangenen Mittwoch war in den Änderungsentwurf zum Gentechnikgesetz noch eine Passage zur Einzelfallprüfung bei neuartiger Gentechnik wie CRISPR-Cas9 eingefügt worden (der Informationsdienst berichtete). In der Bundesratsdrucksache 650/16 zu diesem Entwurf, die jetzt den Ländern zugeleitet wurde, fehlt die Passage jedoch. Dem Vernehmen nach hatte das Kabinett den Entwurf am 2.11. trotz Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalition mit dieser Passage verabschiedet.
anscheinend um ein Versehen: Das Bundeskanzleramt soll dem Bundesrat