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Verordnungen und Anweisungen zum Coronavirus in Magdeburg / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Aktuelles-Presse/Coronavirus-Covid-19/Verordnungen-Anweisungen/?La=1

Verordnungen und Anweisungen des Bundes und des Landes Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden auf Grundlage von Verordnungen und Anweisungen des Bundes sowie des jeweiligen Bundeslandes getroffen. Um der Dynamik des Ausbreitungsgeschehens sowie möglichen Lockerungen gerecht zu werden, ist eine stete Anpassung oder Neufassung der Verordnungen notwendig. Die Listung ist nach Datum absteigend sortiert – die letzten Änderungen befinden sich oben. Regelungen Stadt Magdeburg Landesverordnungen ⯈ Beim Schutz vor Corona setzt die Landesregierung mit Ablauf des 7. Dezember 2022 auf die Eigenverantwortung der Bürger*innen und auf die bundeseinheitlichen bis zum 7. April 2023 geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Fahrgäste in Verkehrsmittel des öffentlichen Personenfernverkehrs oder Personen in Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen zum Tragen einer Atemschutzmaske verpflichtet . Beschäftigte in Krankenhäusern oder in der Pflege müssen darüber hinaus mindestens dreimal pro Woche einen Testnachweis vorlegen. Bund [Zwischenüberschrift Abschnitt 4] [Textabschnitt 4] [Zwischenüberschrift Abschnitt 5] [Textabschnitt 5] [Zwischenüberschrift Abschnitt 6] [Textabschnitt 6] [Zwischenüberschrift Abschnitt 7] [Textabschnitt 7] [Zwischenüberschrift Abschnitt 8] [Textabschnitt 8] [Zwischenüberschrift Abschnitt 9] [Textabschnitt 9] [Zwischenüberschrift Abschnitt 10] [Textabschnitt 10] [Zwischenüberschrift Abschnitt 11] [Textabschnitt 11] [Zwischenüberschrift Abschnitt 12] [Textabschnitt 12]
Die landesweit stabile 7-Tage-Inzidenz im einstelligen Bereich ermöglichen im Sommer deutlich mehr Freiheiten

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https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Aktuelles-Presse/Coronavirus-Covid-19/Verordnungen-Anweisungen/

Verordnungen und Anweisungen des Bundes und des Landes Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden auf Grundlage von Verordnungen und Anweisungen des Bundes sowie des jeweiligen Bundeslandes getroffen. Um der Dynamik des Ausbreitungsgeschehens sowie möglichen Lockerungen gerecht zu werden, ist eine stete Anpassung oder Neufassung der Verordnungen notwendig. Die Listung ist nach Datum absteigend sortiert – die letzten Änderungen befinden sich oben. Regelungen Stadt Magdeburg Landesverordnungen ⯈ Beim Schutz vor Corona setzt die Landesregierung mit Ablauf des 7. Dezember 2022 auf die Eigenverantwortung der Bürger*innen und auf die bundeseinheitlichen bis zum 7. April 2023 geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Fahrgäste in Verkehrsmittel des öffentlichen Personenfernverkehrs oder Personen in Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen zum Tragen einer Atemschutzmaske verpflichtet . Beschäftigte in Krankenhäusern oder in der Pflege müssen darüber hinaus mindestens dreimal pro Woche einen Testnachweis vorlegen. Bund [Zwischenüberschrift Abschnitt 4] [Textabschnitt 4] [Zwischenüberschrift Abschnitt 5] [Textabschnitt 5] [Zwischenüberschrift Abschnitt 6] [Textabschnitt 6] [Zwischenüberschrift Abschnitt 7] [Textabschnitt 7] [Zwischenüberschrift Abschnitt 8] [Textabschnitt 8] [Zwischenüberschrift Abschnitt 9] [Textabschnitt 9] [Zwischenüberschrift Abschnitt 10] [Textabschnitt 10] [Zwischenüberschrift Abschnitt 11] [Textabschnitt 11] [Zwischenüberschrift Abschnitt 12] [Textabschnitt 12]
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