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Sachgebiet 151 – Geschäftsstelle Gemeinderat | Stadt Kirchheim unter Teck

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Um die Arbeit des Gemeinderates und der Ortschaftsräte effizienter gestalten zu können, erlaubt die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg die Einrichtung von beratenden (§ 41) und beschließenden Ausschüssen (§ 39). Diese dienen der Vorberatung für bestimmte Themen einer Sitzung. Es können aber auch dauerhaft Aufgaben zur Entscheidung auf die beschließenden Auschüsse übertragen werden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Ausschüsse in Kirchheim unter Teck.
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