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Artikel 46-49: Vertrag | kindersache

https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-46-49-vertrag

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Artikel 46 Dieses Übereinkommen liegt für alle Staaten zur Unterzeichnung auf.   Artikel 47 Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
braucht auch eine schriftliche Bestätigung, also einen Vertrag

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