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BMUV: Umweltinformationsgesetz

https://www.bmuv.de/themen/umweltinformation/umweltinformationsgesetz

Jede Person hat nach dem Umweltinformationsrecht freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen. Bund und Länder haben dazu Regelungen erlassen, die die völkerrechtlichen Vorgaben („erste Säule“ der Aarhus-Konvention) sowie die Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG der Europäischen Union umsetzen.
Rechts auf freien Zugang zu Umweltinformationen zum Urheberrecht