Als Beispiel dafür, dass Gerichte auch fehlen können, sieht der ehemalige Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle die frühere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Homosexualität: 1957 bestätigt das Gericht den aus dem Jahr 1872 stammenden und von den Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175, der sexuelle Beziehungen zwischen Männern unter Strafe stellt. Erst 1969 wird der Paragraf gelockert; 1994 wird er ganz gestrichen. 2017 werden Verurteilungen aufgehoben und Betroffene entschädigt.
damaligen Sitz von Regierung und Parlament, betont die Unabhängigkeit