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Gleichstellungsbeauftragte / Stadt Neubrandenburg

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Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist im Art. 3, Abs. 2 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Dennoch wird diese Vorgabe in der Realität nicht immer gelebt. Daher setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg für eine tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen ein.
22.04.2021 Girls’Day2021-Digital 31.03.2021 Transgender

Gleichstellungsbeauftragte / Stadt Neubrandenburg

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Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist im Art. 3, Abs. 2 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Dennoch wird diese Vorgabe in der Realität nicht immer gelebt. Daher setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg für eine tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen ein.
22.04.2021 Boys’Day2021-Digital 31.03.2021 Transgender