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Einfache Sprache – Bedingungen der Ehrenamtskarte

https://www.stendal.de/de/ehrenamtskarte/einfache-sprache-bedingungen-der-ehrenamtskarte.html

– Bedingungen – gem. der Richtlinie zur Vergabe der Ehrenamtskarte der Hansestadt Stendal (gültig ab 01.07.2022) Der Stadtrat hat am 22.03.2021 die folgenden Bedingungen beschlossen: Vorwort Es ist wichtig, sich ehrenamtlich (freiwillig und ohne Bezahlung) in seinem Ort zu beteiligen. Deshalb möchte die Hansestadt Stendal freiwilligen Einsatz anerkennen. Dafür soll es eine Karte, die sogenannte   Ehrenamtskarte , geben, mit welcher viele tolle Angebote verbunden sind. Alles was mit der Ehrenamtskarte zu tun hat, erledigt eine Prüf- und Vergabestelle für die Hansestadt Stendal. Das macht das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Stendal. Bei Fragen melde dich deshalb hier: DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V. Moltkestraße 33 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 03931 6465-33 E-Mail: ehrenamtskarte@drk-stendal.de Bei deinem Ehrenamt achtest du die Menschenrechte, die Grundlagen der Demokratie und bist am Wohl der Gemeinschaft interessiert. 1. Regelung Mit der Ehrenamtskarte bekommst du Vorteile bzw. günstigere Angebote . Die Geschäfte, Einrichtungen und viele weitere machen das freiwillig. Eine Übersicht über die Stellen und Vorteile sind auf der Internetseite der Hansestadt Stendal unter dem Punkt „ Akzeptanzstellen “ zu finden. 2. Kosten Die Karte ist kostenlos . Wenn du die Karte verlierst , muss dir die Hansestadt Stendal keine kostenfreie neue Karte geben. 3. Kannst du die Ehrenamtskarte beantragen? Folgende Bedingungen gelten: Deine Tätigkeit ist ehrenamtlich und hilft der Gemeinschaft. Du setzt dich mindestens 1,5 Stunden in der Woche oder 100 Stunden im Jahr freiwillig ein . Es besteht also auch die Möglichkeit, alles zusammenzurechnen, wenn du zum Beispiel an zwei oder mehr Stellen freiwillig arbeitest. Du bist seit mindestens einem Jahr ehrenamtlich  in der Hansestadt Stendal tätig und möchtest dies auch weiterhin sein. Du bist mindestens 14 Jahre alt. Deine freiwillige Arbeit muss innerhalb der Hansestadt Stendal oder ihren Ortsteilen verrichtet werden oder ihren Sitz dort haben. Oft wird der freiwillige Einsatz erschwert, wenn du zum Beispiel die Stundenanzahl nicht schaffst.  Das ist kein Problem, in diesem Fall kann der Stadtrat neu darüber abstimmen. 4. Wie lange ist die Karte gültig? Die Ehrenamtskarte ist 1 Jahr gültig. Du kannst sie auch verlängern, wenn du deine ehrenamtliche Tätigkeit weitermachst. 5. Wie läuft das ab? Sind die Bedingungen in Nummer 3 erfüllt, bekommst du die Karte. Dazu musst du den Punkt 1 im  Antrag ausfüllen , wobei dir deine Eltern oder andere Personen helfen können. In deiner freiwilligen Arbeitsstätte füllt jemand den Punkt 2 in dem Antrag aus. Dies dient für uns als  Bestätigung , dass du dort wirklich arbeitest und deine Angaben korrekt sind. Bis zum 31. Oktober kannst du den Antrag stellen. Ab dem 1. Januar im darauffolgenden Jahr dann ist die Karte gültig . Du musst den Antrag einfach bei der Prüf- und Vergabestelle dem DRK in der Moltkestraße 33 in Stendal abgeben oder per E-Mail an ehrenamtskarte@drk-stendal.de schicken. Wenn du den Antrag ausfüllst, musst du bereits mindestens 1 Jahr freiwillig tätig sein. Erst dadurch können wir die Einhaltung der Bedingungen überprüfen. Dein Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Kontaktdaten werden im Antrag aufgenommen. Die Ehrenamtskarte wird jährlich vom Oberbürgermeister ausgegeben. Das soll am Internationalen Tag des Ehrenamtes passieren. Die Ehrenamtskarte ist nur für dich gültig. Du brauchst deshalb immer deinen Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Ehrenamtskarte. Das bedeutet, dass du nicht darauf bestehen kannst, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind. 6. Widerrufsrecht Die Hansestadt Stendal kann die Karte wieder einziehen, zum Beispiel bei Missbrauch der Karte. Du hast dann keinen Anspruch auf Erstattung. Die Hansestadt Stendal hat das Recht, die Karten nicht mehr auszustellen. Dafür muss sie aber eine Frist einhalten. Ist dies der Fall, musst du die Karte an die Hansestadt Stendal zurückgeben. 7. Haftung Die Hansestadt Stendal muss nicht für Vergünstigungen aufkommen, die du nicht erhältst. Die Hansestadt Stendal kommt nur für Schäden auf, die von ihrer beauftragten Prüf- und Vergabestelle mit Absicht oder leichtsinnig verursacht wurden. Du bist für missbräuchliche Verwendung/Gebrauch der Ehrenamtskarte verantwortlich. Das wird dann Konsequenzen haben. 8. Was passiert mit deinen Daten? (Alle Angaben im Anmeldeantrag) Deine Daten werden von der Prüf- und Vergabestelle aufgenommen. Alle deine Daten werden nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet und jeweils zum 31.01. des Folgejahres, nachdem deine Karte abgelaufen ist, gelöscht. Die Daten werden hierfür erhoben : Prüfung, ob dir die Ehrenamtskarte zusteht, um die Ehrenamtskarte auszudrucken und um dich über exklusive Informationen oder Aktionen zu informieren. Du kannst der Prüf- und Vergabestelle sagen, wenn deine Daten nicht mehr verwendet werden sollen. Danke, dass du dich engagierst!
39576 Hansestadt Stendal Telefon: 03931 6465-33 E-Mail: ehrenamtskarte@drk-stendal.de Einfache Sprache

Einfache Sprache - Bedingungen der Ehrenamtskarte

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– Bedingungen – gem. der Richtlinie zur Vergabe der Ehrenamtskarte der Hansestadt Stendal (gültig ab 01.07.2022) Der Stadtrat hat am 22.03.2021 die folgenden Bedingungen beschlossen: Vorwort Es ist wichtig, sich ehrenamtlich (freiwillig und ohne Bezahlung) in seinem Ort zu beteiligen. Deshalb möchte die Hansestadt Stendal freiwilligen Einsatz anerkennen. Dafür soll es eine Karte, die sogenannte   Ehrenamtskarte , geben, mit welcher viele tolle Angebote verbunden sind. Alles was mit der Ehrenamtskarte zu tun hat, erledigt eine Prüf- und Vergabestelle für die Hansestadt Stendal. Das macht das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Stendal. Bei Fragen melde dich deshalb hier: DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V. Moltkestraße 33 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 03931 6465-33 E-Mail: ehrenamtskarte@drk-stendal.de Bei deinem Ehrenamt achtest du die Menschenrechte, die Grundlagen der Demokratie und bist am Wohl der Gemeinschaft interessiert. 1. Regelung Mit der Ehrenamtskarte bekommst du Vorteile bzw. günstigere Angebote . Die Geschäfte, Einrichtungen und viele weitere machen das freiwillig. Eine Übersicht über die Stellen und Vorteile sind auf der Internetseite der Hansestadt Stendal unter dem Punkt „ Akzeptanzstellen “ zu finden. 2. Kosten Die Karte ist kostenlos . Wenn du die Karte verlierst , muss dir die Hansestadt Stendal keine kostenfreie neue Karte geben. 3. Kannst du die Ehrenamtskarte beantragen? Folgende Bedingungen gelten: Deine Tätigkeit ist ehrenamtlich und hilft der Gemeinschaft. Du setzt dich mindestens 1,5 Stunden in der Woche oder 100 Stunden im Jahr freiwillig ein . Es besteht also auch die Möglichkeit, alles zusammenzurechnen, wenn du zum Beispiel an zwei oder mehr Stellen freiwillig arbeitest. Du bist seit mindestens einem Jahr ehrenamtlich  in der Hansestadt Stendal tätig und möchtest dies auch weiterhin sein. Du bist mindestens 14 Jahre alt. Deine freiwillige Arbeit muss innerhalb der Hansestadt Stendal oder ihren Ortsteilen verrichtet werden oder ihren Sitz dort haben. Oft wird der freiwillige Einsatz erschwert, wenn du zum Beispiel die Stundenanzahl nicht schaffst.  Das ist kein Problem, in diesem Fall kann der Stadtrat neu darüber abstimmen. 4. Wie lange ist die Karte gültig? Die Ehrenamtskarte ist 1 Jahr gültig. Du kannst sie auch verlängern, wenn du deine ehrenamtliche Tätigkeit weitermachst. 5. Wie läuft das ab? Sind die Bedingungen in Nummer 3 erfüllt, bekommst du die Karte. Dazu musst du den Punkt 1 im  Antrag ausfüllen , wobei dir deine Eltern oder andere Personen helfen können. In deiner freiwilligen Arbeitsstätte füllt jemand den Punkt 2 in dem Antrag aus. Dies dient für uns als  Bestätigung , dass du dort wirklich arbeitest und deine Angaben korrekt sind. Bis zum 31. Oktober kannst du den Antrag stellen. Ab dem 1. Januar im darauffolgenden Jahr dann ist die Karte gültig . Du musst den Antrag einfach bei der Prüf- und Vergabestelle dem DRK in der Moltkestraße 33 in Stendal abgeben oder per E-Mail an ehrenamtskarte@drk-stendal.de schicken. Wenn du den Antrag ausfüllst, musst du bereits mindestens 1 Jahr freiwillig tätig sein. Erst dadurch können wir die Einhaltung der Bedingungen überprüfen. Dein Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Kontaktdaten werden im Antrag aufgenommen. Die Ehrenamtskarte wird jährlich vom Oberbürgermeister ausgegeben. Das soll am Internationalen Tag des Ehrenamtes passieren. Die Ehrenamtskarte ist nur für dich gültig. Du brauchst deshalb immer deinen Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Ehrenamtskarte. Das bedeutet, dass du nicht darauf bestehen kannst, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind. 6. Widerrufsrecht Die Hansestadt Stendal kann die Karte wieder einziehen, zum Beispiel bei Missbrauch der Karte. Du hast dann keinen Anspruch auf Erstattung. Die Hansestadt Stendal hat das Recht, die Karten nicht mehr auszustellen. Dafür muss sie aber eine Frist einhalten. Ist dies der Fall, musst du die Karte an die Hansestadt Stendal zurückgeben. 7. Haftung Die Hansestadt Stendal muss nicht für Vergünstigungen aufkommen, die du nicht erhältst. Die Hansestadt Stendal kommt nur für Schäden auf, die von ihrer beauftragten Prüf- und Vergabestelle mit Absicht oder leichtsinnig verursacht wurden. Du bist für missbräuchliche Verwendung/Gebrauch der Ehrenamtskarte verantwortlich. Das wird dann Konsequenzen haben. 8. Was passiert mit deinen Daten? (Alle Angaben im Anmeldeantrag) Deine Daten werden von der Prüf- und Vergabestelle aufgenommen. Alle deine Daten werden nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet und jeweils zum 31.01. des Folgejahres, nachdem deine Karte abgelaufen ist, gelöscht. Die Daten werden hierfür erhoben : Prüfung, ob dir die Ehrenamtskarte zusteht, um die Ehrenamtskarte auszudrucken und um dich über exklusive Informationen oder Aktionen zu informieren. Du kannst der Prüf- und Vergabestelle sagen, wenn deine Daten nicht mehr verwendet werden sollen. Danke, dass du dich engagierst!
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Einfache Sprache - Bedingungen der Ehrenamtskarte

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– Bedingungen – gem. der Richtlinie zur Vergabe der Ehrenamtskarte der Hansestadt Stendal (gültig ab 01.07.2022) Der Stadtrat hat am 22.03.2021 die folgenden Bedingungen beschlossen: Vorwort Es ist wichtig, sich ehrenamtlich (freiwillig und ohne Bezahlung) in seinem Ort zu beteiligen. Deshalb möchte die Hansestadt Stendal freiwilligen Einsatz anerkennen. Dafür soll es eine Karte, die sogenannte   Ehrenamtskarte , geben, mit welcher viele tolle Angebote verbunden sind. Alles was mit der Ehrenamtskarte zu tun hat, erledigt eine Prüf- und Vergabestelle für die Hansestadt Stendal. Das macht das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Stendal. Bei Fragen melde dich deshalb hier: DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V. Moltkestraße 33 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 03931 6465-33 E-Mail: ehrenamtskarte@drk-stendal.de Bei deinem Ehrenamt achtest du die Menschenrechte, die Grundlagen der Demokratie und bist am Wohl der Gemeinschaft interessiert. 1. Regelung Mit der Ehrenamtskarte bekommst du Vorteile bzw. günstigere Angebote . Die Geschäfte, Einrichtungen und viele weitere machen das freiwillig. Eine Übersicht über die Stellen und Vorteile sind auf der Internetseite der Hansestadt Stendal unter dem Punkt „ Akzeptanzstellen “ zu finden. 2. Kosten Die Karte ist kostenlos . Wenn du die Karte verlierst , muss dir die Hansestadt Stendal keine kostenfreie neue Karte geben. 3. Kannst du die Ehrenamtskarte beantragen? Folgende Bedingungen gelten: Deine Tätigkeit ist ehrenamtlich und hilft der Gemeinschaft. Du setzt dich mindestens 1,5 Stunden in der Woche oder 100 Stunden im Jahr freiwillig ein . Es besteht also auch die Möglichkeit, alles zusammenzurechnen, wenn du zum Beispiel an zwei oder mehr Stellen freiwillig arbeitest. Du bist seit mindestens einem Jahr ehrenamtlich  in der Hansestadt Stendal tätig und möchtest dies auch weiterhin sein. Du bist mindestens 14 Jahre alt. Deine freiwillige Arbeit muss innerhalb der Hansestadt Stendal oder ihren Ortsteilen verrichtet werden oder ihren Sitz dort haben. Oft wird der freiwillige Einsatz erschwert, wenn du zum Beispiel die Stundenanzahl nicht schaffst.  Das ist kein Problem, in diesem Fall kann der Stadtrat neu darüber abstimmen. 4. Wie lange ist die Karte gültig? Die Ehrenamtskarte ist 1 Jahr gültig. Du kannst sie auch verlängern, wenn du deine ehrenamtliche Tätigkeit weitermachst. 5. Wie läuft das ab? Sind die Bedingungen in Nummer 3 erfüllt, bekommst du die Karte. Dazu musst du den Punkt 1 im  Antrag ausfüllen , wobei dir deine Eltern oder andere Personen helfen können. In deiner freiwilligen Arbeitsstätte füllt jemand den Punkt 2 in dem Antrag aus. Dies dient für uns als  Bestätigung , dass du dort wirklich arbeitest und deine Angaben korrekt sind. Bis zum 31. Oktober kannst du den Antrag stellen. Ab dem 1. Januar im darauffolgenden Jahr dann ist die Karte gültig . Du musst den Antrag einfach bei der Prüf- und Vergabestelle dem DRK in der Moltkestraße 33 in Stendal abgeben oder per E-Mail an ehrenamtskarte@drk-stendal.de schicken. Wenn du den Antrag ausfüllst, musst du bereits mindestens 1 Jahr freiwillig tätig sein. Erst dadurch können wir die Einhaltung der Bedingungen überprüfen. Dein Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Kontaktdaten werden im Antrag aufgenommen. Die Ehrenamtskarte wird jährlich vom Oberbürgermeister ausgegeben. Das soll am Internationalen Tag des Ehrenamtes passieren. Die Ehrenamtskarte ist nur für dich gültig. Du brauchst deshalb immer deinen Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Ehrenamtskarte. Das bedeutet, dass du nicht darauf bestehen kannst, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind. 6. Widerrufsrecht Die Hansestadt Stendal kann die Karte wieder einziehen, zum Beispiel bei Missbrauch der Karte. Du hast dann keinen Anspruch auf Erstattung. Die Hansestadt Stendal hat das Recht, die Karten nicht mehr auszustellen. Dafür muss sie aber eine Frist einhalten. Ist dies der Fall, musst du die Karte an die Hansestadt Stendal zurückgeben. 7. Haftung Die Hansestadt Stendal muss nicht für Vergünstigungen aufkommen, die du nicht erhältst. Die Hansestadt Stendal kommt nur für Schäden auf, die von ihrer beauftragten Prüf- und Vergabestelle mit Absicht oder leichtsinnig verursacht wurden. Du bist für missbräuchliche Verwendung/Gebrauch der Ehrenamtskarte verantwortlich. Das wird dann Konsequenzen haben. 8. Was passiert mit deinen Daten? (Alle Angaben im Anmeldeantrag) Deine Daten werden von der Prüf- und Vergabestelle aufgenommen. Alle deine Daten werden nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet und jeweils zum 31.01. des Folgejahres, nachdem deine Karte abgelaufen ist, gelöscht. Die Daten werden hierfür erhoben : Prüfung, ob dir die Ehrenamtskarte zusteht, um die Ehrenamtskarte auszudrucken und um dich über exklusive Informationen oder Aktionen zu informieren. Du kannst der Prüf- und Vergabestelle sagen, wenn deine Daten nicht mehr verwendet werden sollen. Danke, dass du dich engagierst!
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Einfache Sprache - Bedingungen der Ehrenamtskarte

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– Bedingungen – gem. der Richtlinie zur Vergabe der Ehrenamtskarte der Hansestadt Stendal (gültig ab 01.07.2022) Der Stadtrat hat am 22.03.2021 die folgenden Bedingungen beschlossen: Vorwort Es ist wichtig, sich ehrenamtlich (freiwillig und ohne Bezahlung) in seinem Ort zu beteiligen. Deshalb möchte die Hansestadt Stendal freiwilligen Einsatz anerkennen. Dafür soll es eine Karte, die sogenannte   Ehrenamtskarte , geben, mit welcher viele tolle Angebote verbunden sind. Alles was mit der Ehrenamtskarte zu tun hat, erledigt eine Prüf- und Vergabestelle für die Hansestadt Stendal. Das macht das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Stendal. Bei Fragen melde dich deshalb hier: DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V. Moltkestraße 33 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 03931 6465-33 E-Mail: ehrenamtskarte@drk-stendal.de Bei deinem Ehrenamt achtest du die Menschenrechte, die Grundlagen der Demokratie und bist am Wohl der Gemeinschaft interessiert. 1. Regelung Mit der Ehrenamtskarte bekommst du Vorteile bzw. günstigere Angebote . Die Geschäfte, Einrichtungen und viele weitere machen das freiwillig. Eine Übersicht über die Stellen und Vorteile sind auf der Internetseite der Hansestadt Stendal unter dem Punkt „ Akzeptanzstellen “ zu finden. 2. Kosten Die Karte ist kostenlos . Wenn du die Karte verlierst , muss dir die Hansestadt Stendal keine kostenfreie neue Karte geben. 3. Kannst du die Ehrenamtskarte beantragen? Folgende Bedingungen gelten: Deine Tätigkeit ist ehrenamtlich und hilft der Gemeinschaft. Du setzt dich mindestens 1,5 Stunden in der Woche oder 100 Stunden im Jahr freiwillig ein . Es besteht also auch die Möglichkeit, alles zusammenzurechnen, wenn du zum Beispiel an zwei oder mehr Stellen freiwillig arbeitest. Du bist seit mindestens einem Jahr ehrenamtlich  in der Hansestadt Stendal tätig und möchtest dies auch weiterhin sein. Du bist mindestens 14 Jahre alt. Deine freiwillige Arbeit muss innerhalb der Hansestadt Stendal oder ihren Ortsteilen verrichtet werden oder ihren Sitz dort haben. Oft wird der freiwillige Einsatz erschwert, wenn du zum Beispiel die Stundenanzahl nicht schaffst.  Das ist kein Problem, in diesem Fall kann der Stadtrat neu darüber abstimmen. 4. Wie lange ist die Karte gültig? Die Ehrenamtskarte ist 1 Jahr gültig. Du kannst sie auch verlängern, wenn du deine ehrenamtliche Tätigkeit weitermachst. 5. Wie läuft das ab? Sind die Bedingungen in Nummer 3 erfüllt, bekommst du die Karte. Dazu musst du den Punkt 1 im  Antrag ausfüllen , wobei dir deine Eltern oder andere Personen helfen können. In deiner freiwilligen Arbeitsstätte füllt jemand den Punkt 2 in dem Antrag aus. Dies dient für uns als  Bestätigung , dass du dort wirklich arbeitest und deine Angaben korrekt sind. Bis zum 31. Oktober kannst du den Antrag stellen. Ab dem 1. Januar im darauffolgenden Jahr dann ist die Karte gültig . Du musst den Antrag einfach bei der Prüf- und Vergabestelle dem DRK in der Moltkestraße 33 in Stendal abgeben oder per E-Mail an ehrenamtskarte@drk-stendal.de schicken. Wenn du den Antrag ausfüllst, musst du bereits mindestens 1 Jahr freiwillig tätig sein. Erst dadurch können wir die Einhaltung der Bedingungen überprüfen. Dein Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Kontaktdaten werden im Antrag aufgenommen. Die Ehrenamtskarte wird jährlich vom Oberbürgermeister ausgegeben. Das soll am Internationalen Tag des Ehrenamtes passieren. Die Ehrenamtskarte ist nur für dich gültig. Du brauchst deshalb immer deinen Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Ehrenamtskarte. Das bedeutet, dass du nicht darauf bestehen kannst, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind. 6. Widerrufsrecht Die Hansestadt Stendal kann die Karte wieder einziehen, zum Beispiel bei Missbrauch der Karte. Du hast dann keinen Anspruch auf Erstattung. Die Hansestadt Stendal hat das Recht, die Karten nicht mehr auszustellen. Dafür muss sie aber eine Frist einhalten. Ist dies der Fall, musst du die Karte an die Hansestadt Stendal zurückgeben. 7. Haftung Die Hansestadt Stendal muss nicht für Vergünstigungen aufkommen, die du nicht erhältst. Die Hansestadt Stendal kommt nur für Schäden auf, die von ihrer beauftragten Prüf- und Vergabestelle mit Absicht oder leichtsinnig verursacht wurden. Du bist für missbräuchliche Verwendung/Gebrauch der Ehrenamtskarte verantwortlich. Das wird dann Konsequenzen haben. 8. Was passiert mit deinen Daten? (Alle Angaben im Anmeldeantrag) Deine Daten werden von der Prüf- und Vergabestelle aufgenommen. Alle deine Daten werden nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet und jeweils zum 31.01. des Folgejahres, nachdem deine Karte abgelaufen ist, gelöscht. Die Daten werden hierfür erhoben : Prüfung, ob dir die Ehrenamtskarte zusteht, um die Ehrenamtskarte auszudrucken und um dich über exklusive Informationen oder Aktionen zu informieren. Du kannst der Prüf- und Vergabestelle sagen, wenn deine Daten nicht mehr verwendet werden sollen. Danke, dass du dich engagierst!
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Wenn Kinder ihre Sprache verlieren | KÄNGURU Magazin

https://www.kaenguru-online.de/themen/gesundheit/wenn-kinder-ihre-sprache-verlieren

Schon ein Sturz vom Klettergerüst kann zu Schädelhirnverletzungen und Sprachverlust führen
für Kinder Känguru – Magazin 1 Themen 2 Gesundheit 3 Wenn-kinder-ihre-sprache-verlieren

Wenn Kinder ihre Sprache verlieren | KÄNGURU Magazin

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Schon ein Sturz vom Klettergerüst kann zu Schädelhirnverletzungen und Sprachverlust führen
für Kinder Känguru – Magazin 1 Themen 2 Gesundheit 3 Wenn-kinder-ihre-sprache-verlieren

teamLANGUAGE - English Camp | KÄNGURU Kurse

https://www.kaenguru-online.de/kurse/sprachen/teamlanguage-english-camp

Unser Camp bietet die Möglichkeit euch spielerisch mit der englischen Sprache auseinander zu setzen.
Yuliya D’yakova/Shutterstock Unser Camp bietet die Möglichkeit euch spielerisch mit der englischen Sprache

teamLANGUAGE - English Camp | KÄNGURU Kurse

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Ungarn | Ein Storch auf Reisen – Storchenreise

https://www.storchenreise.de/reisen/fliegen/segeln-in-den-sueden-die-ostroute/ungarn/

Sie sind sehr stolz auf ihre Sprache, denn sie ist ganz anders als die seiner Nachbarländer.

Tschad | Ein Storch auf Reisen – Storchenreise

https://www.storchenreise.de/reisen/fliegen/segeln-in-den-sueden-die-ostroute/tschad/

Im Tschad leben über 200 verschiedene Volksgruppen, viele von ihnen haben eine eigene Sprache, unterschiedliche

Spanien | Ein Storch auf Reisen – Storchenreise

https://www.storchenreise.de/reisen/fliegen/flugroute-west/spanien/

Ich würde gerne alle Sprachen dieser Welt sprechen. Was kannst du besser als deine Eltern?

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Seite – Mildenberger Verlag – Das Mathebuch – Neubearbeitung

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Mathebuch Inhalte gezielt finden - Mildenberger Verlag – Das Mathebuch – Neubearbeitung

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DataTable M1 - Mildenberger Verlag – Das Mathebuch – Neubearbeitung

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Leichte Sprache– Freiwilligendienste Kultur und Bildung

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Diskriminierungssensible Sprache Wir setzen uns für kulturellen und demokratischen Zusammenhalt ein.

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Dann können sie die Sprache schriftlich, aber sie können sie nicht sprechen.

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