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Bärenfell und Vogelkrallen: Website informiert Reisende über Artenschutz im Urlaub | BFN

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Welche Souvenirs dürfen nach Deutschland eingeführt werden und was ist dabei zu beachten? Darüber können sich Reisende jetzt unter www.artenschutz-online.de barrierefrei und bequem per Smartphone, Tablet oder Computer informieren. Zoll und Bundesamt für Naturschutz (BfN) haben das Online-Angebot „Artenschutz im Urlaub“ heute am Nürnberger Flughafen erstmals öffentlich vorgestellt. Die Anwendung hilft Urlauberinnen und Urlaubern dabei, die weltweit bedrohte Flora und Fauna zu schützen – und zugleich Probleme beim Zoll bei der Heimkehr zu vermeiden.
seinen gesetzlichen Auftrag bei der Bekämpfung des Schmuggels