Umweltschutz auch beim Winterdienst beachten https://www.erkrath.de/index.php?ModID=7&FID=2871.5316.1&object=tx%7C2871.5316.1
Der Winterdienst ist vom Grundprinzip der Verkehrssicherheit geleitet. Bei Eisglätte und Schnee werden dabei innerörtlich verkehrswichtige und gleichzeitig gefährliche Straßen vorrangig vom städtischen Winterdienst geräumt und gestreut, Anlieger- bzw. Erschließungsstraßen gehören allerdings nicht dazu. Hier kommt es zu einer Übertragung der Winterwartungspflicht an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Hinteranliegende.
zusätzlich zu streuen, wobei hier die Verwendung von Salz