Stadt Münster: Besondere Rechtsdienstleistungen – Ortsrecht https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/63.07
Ein individueller, singulärer Vorbau oder Rücksprung
Ein individueller, singulärer Vorbau oder Rücksprung
Die bisher vorhandenen Vor- oder Rücksprünge zur Verbesserung
der jeweiligen Gebäudebreite durch Passagen oder Rücksprünge