Shishas – Erst ab 18! https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/legale-drogen-zigaretten-und-shishas/
Wasserpfeifen, auch Shishas genannt, sind bei Jugendlichen sehr beliebt. Die Fruchttabake mit zugesetzten Aromen sind jedoch Tabakwaren und enthalten Nikotin. Darum gilt auch für Shisahs wie bei Zigaretten – erlaubt erst ab 18 Jahren.
In den Shishas wird der Rauch gekühlt und kann so noch