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BMUV: Referentenentwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung | Gesetze und Verordnungen

https://www.bmuv.de/gesetz/referentenentwurf-einer-ersten-verordnung-zur-aenderung-der-brustkrebs-frueherkennungs-verordnung

Mit dem Entwurf wird die für Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren bereits zugelassene Untersuchung mit Röntgenstrahlung zur Brustkrebsfrüherkennung künftig auch bis zur Vollendung des 76. Lebensjahres ermöglicht.
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