„Ich freue mich sehr, dass auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Überbrückungshilfe III für landwirtschaftliche Tierhalter angepasst und der Katalog der erstattungsfähigen Kosten ausgeweitet wurde“, betont der frühere Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt MdB nach Veröffentlichung der Fragen und Antworten (FAQ) zur Überbrückungshilfe III. „Nun werden auch Tierfutter und Tierarztkosten als förderfähige Fixkosten anerkannt. Damit werden die von der derzeitigen Situation hart getroffenen Nutztierhalter zielgerichtet unterstützt“, so Schmidt.
ab, dass wir auch weiterhin an der Seite unserer Landwirte