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Gewerbepark Bokhorst« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

https://www.elmshorn.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Bauen-Planen-/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne/index.php?La=1&object=tx%2C2326.7129.1&kuo=2&sub=0&NavID=2054.59

Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet östlich der Bundesautobahn 23/Anschlussstelle Elmshorn, südlich der Stadtgrenze zu Kölln-Reisiek, westlich der Stadtgrenze zu Kölln-Reisiek und Seeth-Ekholt, nördlich der Wittenberger Straße sowie Teilflächen der Wittenberger Straße und südlich angrenzende Flurstücke Nördlich an den Geltungsbereich angrenzend wird der Bebauungsplan Nr. 21 von der Gemeinde Kölln-Reisiek aufgestellt. Es handelt sich um ein interkommunales Gewerbegebiet. Planungsziele Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Ausweisung von Gewerbegebieten Erhalt schützenswerter Naturbestandteile Verfahrensstand Der Bebauungsplan Nr. 193 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Regelverfahren parallel zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 12.10.2017 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gefasst. Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 04.06.2019 bis zum 03.07.2019 in der Stadtverwaltung Elmshorn über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich und während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, fand in der Zeit vom 12.07.2019 bis zum 12.08.2019 statt. Sie waren aufgefordert sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping). Zurzeit werden die eingebrachten Anregungen abgewogen und an einer Entwurfsfassung gearbeitet.
Gewerbepark Bokhorst« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

204 – »Hafen« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

https://www.elmshorn.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Bauen-Planen-/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne/index.php?La=1&object=tx%2C3302.6549.1&kuo=2&sub=0&NavID=2054.59

Geltungsbereich Der Geltungsbereich begrenzt das Gebiet im Norden durch die Bebauung Wedenkamp 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22a, 22b, 24, 26, 28, 30 und Alter Markt 6 (Parkhaus), im Westen durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 118, westlich des Parkdecks Nordufer (Flurstück 40/17, Flur 52), im Süden durch das Betriebsgelände von Peter Kölln und das Haus der Technik und im Osten vom Wedenkamp bzw. des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 200 „Buttermarkt/östlich Vormstegen“. Planungsziele Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele zur Umsetzung des Rahmenplans Krückau-Vormstegen angestrebt: Schaffung von Planrecht für das Hafenkopfgebäude, eines Funktionsgebäudes in der Parkanlage und Ergänzung der geplanten Bebauung am Nordufer Schaffung von Planrecht für die Freiraum- und Verkehrsanlagenplanung am Nord- und Südufer Festsetzung des erhaltenswerten Baumbestandes Berücksichtigung des Hochwasserschutzes Ziel des Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Neugestaltung des Hafens gemäß den Entwicklungszielen des beschlossenen Rahmenplanes Krückau-Vormstegen unter Beachtung des Hochwasserschutzes zu schaffen. Der rund 3,1 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 204 liegt im westlichen Bereich des Sanierungsgebiets Krückau-Vormstegen und schließt im Bereich des Hafens die Krückau und überwiegend öffentliche Flächen am Nord- und Südufer ein. Zukünftig soll gemäß Rahmenplan am Nordufer neben der Wegeverbindung entlang der Krückau eine begrünte Parkanlage festgesetzt werden. In einem Teilbereich sollen bauliche Anlagen für die Nutzungen der Museumswerft oder der Kleingastronomie möglich sein. Westlich des Parks soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine angrenzende Bebauung mit einer durchmischten Nutzung innerhalb eines Urbanen Gebietes geschaffen werden, sodass die bereits mit dem Bebauungsplan Nr. 118 vorgesehene Bebauung und Nutzung an der Ecke Wedenkamp/Hafenspange von Osten her ergänzt wird. Südlich der Wedenkampbrücke soll mit dem Bebauungsplan Nr. 204 das Planrecht für das geplante Hafenkopfgebäude sowie die umliegenden Freiflächen mit Bezug zur Neuplanung des Buttermarktes geschaffen werden. Zusätzlich sollen am Südufer mit dem Bebauungsplan Nr. 204 die Neuordnung und Gestaltung der Verkehrsflächen festgesetzt werden. Verfahrensstand Der Bebauungsplan Nr. 204 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Regelverfahren parallel zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 28.04.2022 durch den Ausschuss für Stadtumbau gefasst. Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 26.04.2023 bis zum 24.05.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) erfolgte die Auslegung der Unterlagen zum oben genannten Bebauungsplan durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn und durch Auslegung in den Räumlichkeiten des Rathauses. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand parallel hierzu statt. Zurzeit werden die eingebrachten Anregungen abgewogen und an einer Entwurfsfassung gearbeitet. Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung (Die in den Unterlagen genannten DIN-Normen können in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 – 17, im Zimmer 309 während der Sprechzeiten (Montag – Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) eingesehen werden.) Zusatz: Rahmenplan Krückau-Vormstegen – 1. Fortschreibung Datenschutzhinweis
204 – »Hafen« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

204 – »Hafen« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft

https://www.elmshorn.de/index.php?La=1&object=tx%2C3302.6549.1&kuo=2&sub=0

Geltungsbereich Der Geltungsbereich begrenzt das Gebiet im Norden durch die Bebauung Wedenkamp 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22a, 22b, 24, 26, 28, 30 und Alter Markt 6 (Parkhaus), im Westen durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 118, westlich des Parkdecks Nordufer (Flurstück 40/17, Flur 52), im Süden durch das Betriebsgelände von Peter Kölln und das Haus der Technik und im Osten vom Wedenkamp bzw. des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 200 „Buttermarkt/östlich Vormstegen“. Planungsziele Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele zur Umsetzung des Rahmenplans Krückau-Vormstegen angestrebt: Schaffung von Planrecht für das Hafenkopfgebäude, eines Funktionsgebäudes in der Parkanlage und Ergänzung der geplanten Bebauung am Nordufer Schaffung von Planrecht für die Freiraum- und Verkehrsanlagenplanung am Nord- und Südufer Festsetzung des erhaltenswerten Baumbestandes Berücksichtigung des Hochwasserschutzes Ziel des Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Neugestaltung des Hafens gemäß den Entwicklungszielen des beschlossenen Rahmenplanes Krückau-Vormstegen unter Beachtung des Hochwasserschutzes zu schaffen. Der rund 3,1 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 204 liegt im westlichen Bereich des Sanierungsgebiets Krückau-Vormstegen und schließt im Bereich des Hafens die Krückau und überwiegend öffentliche Flächen am Nord- und Südufer ein. Zukünftig soll gemäß Rahmenplan am Nordufer neben der Wegeverbindung entlang der Krückau eine begrünte Parkanlage festgesetzt werden. In einem Teilbereich sollen bauliche Anlagen für die Nutzungen der Museumswerft oder der Kleingastronomie möglich sein. Westlich des Parks soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine angrenzende Bebauung mit einer durchmischten Nutzung innerhalb eines Urbanen Gebietes geschaffen werden, sodass die bereits mit dem Bebauungsplan Nr. 118 vorgesehene Bebauung und Nutzung an der Ecke Wedenkamp/Hafenspange von Osten her ergänzt wird. Südlich der Wedenkampbrücke soll mit dem Bebauungsplan Nr. 204 das Planrecht für das geplante Hafenkopfgebäude sowie die umliegenden Freiflächen mit Bezug zur Neuplanung des Buttermarktes geschaffen werden. Zusätzlich sollen am Südufer mit dem Bebauungsplan Nr. 204 die Neuordnung und Gestaltung der Verkehrsflächen festgesetzt werden. Verfahrensstand Der Bebauungsplan Nr. 204 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Regelverfahren parallel zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 28.04.2022 durch den Ausschuss für Stadtumbau gefasst. Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 26.04.2023 bis zum 24.05.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) erfolgte die Auslegung der Unterlagen zum oben genannten Bebauungsplan durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn und durch Auslegung in den Räumlichkeiten des Rathauses. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand parallel hierzu statt. Zurzeit werden die eingebrachten Anregungen abgewogen und an einer Entwurfsfassung gearbeitet. Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung (Die in den Unterlagen genannten DIN-Normen können in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 – 17, im Zimmer 309 während der Sprechzeiten (Montag – Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) eingesehen werden.) Zusatz: Rahmenplan Krückau-Vormstegen – 1. Fortschreibung Datenschutzhinweis
204 – »Hafen« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft