Stadt Münster: Ordnungsamt – Allgemeines Ordnungswesen – Landeshundegesetz https://www.stadt-muenster.de/ordnungsamt/allgemeines-ordnungswesen/landeshundegesetz
Gefährliche Hunde gem. § 3 LHundG sind Hunde der Rassen
Gefährliche Hunde gem. § 3 LHundG sind Hunde der Rassen
. (2) Steuerpflichtig ist, wer einen oder mehrere Hunde
Für alle Hunde in Münster, die nicht ausschließlich
. § 6 Führen von Hunden (1) Hunde dürfen auf Straßen
Streupflicht (Anliegerpflichten) Große und gefährliche Hunde
Motivgeber unter anderem für den Münster-Tatort „Krumme Hunde
Detailinformationen auf der Website des Amtes Reiseverkehr, Hunde
Hundevereinen, Ordnungsamt und Veterinäramt, ein „Hunde-Aktionstag
www.lyrikline.org/de/gedichte/die-kreisauer-hunde
im Auftrag des WDR Regie: Kilian Riedhof Krumme Hunde