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Schulpflicht | kindersache

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Bis 1919 gab es eine Unterrichtspflicht nur für Kinder zwischen 5 und 12 Jahren. Eltern mussten dafür sorgen, dass ihre Kinder Mindestkenntnisse in Lesen, Schreiben und Rechnen erhielten, waren aber nicht verpflichtet, ihre Kinder auf öffentliche Schulen zu schicken. Die allgemeine Schulpflicht, wie sie genannt wird, wurde erst 1919 in ganz Deutschland eingeführt.
danach in die Hauptschule oder in die Realschule, die Gesamtschule

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