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Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/ordnung-sicherheit/staatshoheitsangelegenheiten/beibehaltung-der-deutschen

Hintergrund Gemäß § 25 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) verliert ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen
Sicherheit Apostillen und Beglaubigungen Enteignung