RKI – Begründungen https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Begruendung/begruendung_node.html
Begründungen
Ständige Impfkommission Empfehlungen der STIKO: Begründungen
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Ständige Impfkommission Empfehlungen der STIKO: Begründungen
Der Impfkalender enthält die empfohlenen Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene und ist Bestandteil der STIKO-Empfehlungen im Epidemiologischen Bulletin 4/2024.
Ständige Impfkommission Empfehlungen der STIKO: Begründungen
Die STIKO hat auf ihrer 88. Sitzung im November 2017 beschlossen, das Dokument „Hinweise für Ärzte zum Aufklärungsbedarf über mögliche unerwünschte Wirkungen bei Schutzimpfungen“ vom 22.06.2007 offiziell zurückzuziehen. Der Inhalt ist nicht länger gültig. Die STIKO hat bezüglich der ärztlichen Aufklärungspflichten ihre Empfehlungen aktualisiert. Hinweise zu Art und Umfang der Aufklärung vor Schutzimpfungen finden Sie im Kapitel 4.1 „Aufklärungspflicht vor Schutzimpfungen“ der aktuellen STIKO-Impfempfehlungen. Hinweise zur Abgrenzung üblicher Impfreaktionen von Impfkomplikationen sowie zum Verfahren der Meldung eines Verdachts einer Impfkomplikation finden Sie im Kapitel 4.9. „Impfkomplikationen und deren Meldung“. Zur Assoziation möglicher unerwünschter Ereignisse mit einzelnen Schutzimpfungen verweist die STIKO auf die jeweilige Fachinformation.
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Bitte beachten Sie die Aktualisierung der STIKO-Empfehlung zur Pneumokokkenimpfung für Erwachsene vom 28.09.2023. Für Personen ≥ 18 Jahre mit einer angeborenen oder erworbenen Immundefizienz wird die Verwendung von PCV20 empfohlen. Die Anwendung von PPSV23 alleine oder als sequenzielle Impfung wird nicht mehr empfohlen.
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Die STIKO wird entsprechend ihrer bestehenden Geschäftsordnung eine Pandemie-Arbeitsgruppe (PAIKO-AG) innerhalb der STIKO einrichten und wie bereits vielfach geschehen in diese Arbeitsgruppe einige externe ExpertInnen aufnehmen. Die PAIKO-AG wird sich zeitnah konstituieren.
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Auf der 49. Sitzung (8.12.2003) hat die STIKO erneut zur Wirksamkeit und Sicherheit der Influenza-Impfung für Patienten mit chronischen Lungenerkrankungen beraten. Die STIKO führt hinsichtlich der Indikation zur Influenza-Impfung aus: „Die Indikation ‚chronische Lungenerkrankung’ der Impfempfehlungen der STIKO für Influenza und Pneumokokken umfasst auch Patienten mit Asthma bronchiale und chronisch obstruktiver Lungenerkrankung“.
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Die STIKO hat am 18. März in ausführlicher Beratung die ihr seit kurzem zugänglichen Daten des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) und die am selben Tag erschienene Stellungnahme sowie den Warnhinweis der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) diskutiert. Als Ergebnis dieser Diskussion kommt die STIKO mehrheitlich zu der Einschätzung, dass der vektorbasierte COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca weiterhin entspre
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Die STIKO hat am 1. April 2021 die 4. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung verabschiedet. Die Empfehlung wird zusammen mit der wissenschaftlichen Begründung nach Ostern im Epidemiologischen Bulletin publiziert. Zur Vorabinformation wird der Empfehlungstext samt praktischer Hinweise auf der STIKO Homepage veröffentlicht.
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Bitte beachten Sie die Aktualisierung der STIKO-Empfehlung zur Pneumokokkenimpfung für Erwachsene vom 28.09.2023. Für Personen ≥ 18 Jahre mit einer angeborenen oder erworbenen Immundefizienz wird die Verwendung von PCV20 empfohlen. Die Anwendung von PPSV23 alleine oder als sequenzielle Impfung wird nicht mehr empfohlen.
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