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Etappe 4: Erweitertes Verfahren und Unterbringung in den Kantonen (Art. 26d und 27 AsylG). | Kinderschutz Schweiz

https://www.kinderschutz.ch/themen/sexualisierte-gewalt/kinderhandel/online-handbuch-kinderhandel/opfer-asylbereich/etappen-asylverfahren/etappe-4

Kann der Fall nicht im beschleunigten Verfahren entschieden werden, erfolgt die Zuteilung in das erweiterte Verfahren und die Zuweisung und Unterbringung im Kanton (Art. 26d und 27 AsylG).
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Zielgruppen Online-Handbuch | Kinderschutz Schweiz

https://www.kinderschutz.ch/themen/sexualisierte-gewalt/kinderhandel/online-handbuch-kinderhandel/zielgruppen-online-handbuch

Das Online-Handbuch soll Fachleute unterstützen und ihnen dabei helfen, Kinder zu schützen. Es richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit potenziellen Opfern von Kinderhandel begegnen oder minderjährige Opfer von Ausbeutung betreuen.
Asylbereich Opfer erkennen Warnsignale Etappen Asylverfahren Dublin

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