Nach wie vor verboten: Volksfest, Diskothek, Club und https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/06/pm_049.php
Meldungen Nach wie vor verboten: Volksfest, Diskothek
Meldungen Nach wie vor verboten: Volksfest, Diskothek
Heidrichs Roland-Kaiser-Double-Show sowie der Accosa-Diskothek
Auf dem Gelände des ehemaligen Heizkraftwerks Mitte entstand das neue Domizil für das tjg. theater junge generation und die Staatsoperette Dresden.
Stromwerk Stromwerk (Gebäude 28)– Event-Location, Diskothek
schreibt Geschichte Nach wie vor verboten: Volksfest, Diskothek
Die durch Gewerbetreibende einzuhaltende Sperrzeit richtet sich entsprechend der Betriebsart des Gewerbes nach dem Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG).
Diskotheken) beginnt die allgemeine Sperrzeit um 5
mit über 1.000 Besuchern (§ 7 SächsCoronaSchVO), Diskotheken
Informationen und Formulare zur Anzeige eines Gaststättengewerbes in der Landeshauptstadt Dresden
Diskotheken) beginnt die allgemeine Sperrzeit um 5
dürfen sich auch nicht allein zu bestimmten Zeiten in Diskotheken
Die Vorgaben für Diskotheken, Clubs, Musikclubs behalten
Informationsblatt_Tabelle_Test_2021-07-16.pdf Die Öffnung von Diskotheken