Nach wie vor verboten: Volksfest, Diskothek, Club und https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/06/pm_049.php
Meldungen Nach wie vor verboten: Volksfest, Diskothek
Meldungen Nach wie vor verboten: Volksfest, Diskothek
schreibt Geschichte Nach wie vor verboten: Volksfest, Diskothek
Informationen und Formulare zur Anzeige eines Gaststättengewerbes in der Landeshauptstadt Dresden
Diskotheken) beginnt die allgemeine Sperrzeit um 5
mit über 1.000 Besuchern (§ 7 SächsCoronaSchVO), Diskotheken
dürfen sich auch nicht allein zu bestimmten Zeiten in Diskotheken
gewerblichen oder nicht gewerblichen Zwecken dienen, – Diskotheken
Informationsblatt_Tabelle_Test_2021-07-16.pdf Die Öffnung von Diskotheken
Die Vorgaben für Diskotheken, Clubs, Musikclubs behalten
über 1.000 Besucherinnen und Besuchern, darunter Diskotheken
Diskotheken, Clubs und Musikclubs dürfen mit Hygienekonzept