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Jugendstrafrecht – J – A bis Z – Lexikon – neuneinhalb – TV – Kinder

https://kinder.wdr.de/tv/neuneinhalb/neuneinhalb-lexikon/lexikon/j/lexikon-jugendstrafrecht-100.html

Wenn Menschen gegen das Gesetz verstoßen, müssen sie damit rechnen, bestraft zu werden – zumindest, wenn sie mindestens 14 Jahre alt sind. Ab diesem Alter ist man in Deutschland „strafmündig“. Das bedeutet, dass man für das, was man tut, Verantwortung
Taten strafbar wie für Erwachsene, beispielsweise Diebstahl

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