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Ärztliche Untersuchungsbescheinigungen – Bescheinigung Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung | Wuppertal

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Ärztliche Untersuchungsbescheinigungen für die Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und für die Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Für die Übermittlung der Untersuchungsergebnisse muss der untersuchende Arzt die gem. Anlage 5 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorgeschriebenen Vordrucke verwenden.
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