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Chemischer Zustand der Fließgewässer | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/node/19543

Der chemische Zustand von Gewässern in der EU wird anhand von 50 ausgewählten Chemikalien bewertet. Die Grenzwerte für diese Stoffe sind in der EU Wasserrahmenrichtlinie definiert. Ein guter chemischer Zustand ist erreicht, wenn keiner dieser Stoffe die Umweltqualitätsnorm überschreitet. In Deutschland werden diese v. a. für die Konzentrationen von Quecksilber und
Isoproturon (seit 2016 verboten), Cadmium, Nickel und Blei

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