Nichtanzeige geplanter Straftaten https://www.polizeifuerdich.de/deine-themen/auch-das-ist-strafbar/nichtanzeige-geplanter-straftaten?type=%40%40eysAq%2Ffileadmin%2F_content%2FWeitere_Themen%2FWas_passiert_wenn%2FErwischt%2FMerkblatt-JGG-spanisch.pdf
Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet, eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten, wenn du von einer Straftat oder der Planung einer Straftat erfahren hast.
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