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Sanierungsgebiete / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.523.1&object=tx%7C2751.523.1

In der Stadt Neubrandenburg gibt es derzeit drei förmlich festgesetzte Sanierungsgebiete. Das Sanierungsgebiet „Altstadt“, „Altstadt – Vor dem Treptower Tor“ und die „Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt„. In Sanierungsgebieten wird für Bauvorhaben und ausgewählte Rechtsvorgänge eine Sanierungsgenehmigung benötigt. Welche Rechtsvorgänge dies sind, ist in den Satzungen geregelt. In Sanierungs- und Entwicklungsgebieten sind u. a. die besonderen Vorschriften der §§ 136 – 171 BauGB zu beachten, in denen es um die Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise und Umlegung geht. Außerdem haben Eigentümer nach erfolgter Sanierung Ausgleichsbeträge zu zahlen, die den durch die Sanierung bedingten Erhöhungen der Bodenwerte ihrer Grundstücke entsprechen.
Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR) Entwicklungssatzung „Wolgaster Straße