Gericht: Schweinespeck in „Geflügel-Salami“ muss klar erkennbar sein | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/news/gericht-schweinespeck-gefluegel-salami-muss-klar-erkennbar-sein
Die Bezeichnung „GefIügelsalami“ ohne weiteren Hinweis ist irreführend, wenn das Produkt Schweinespeck enthält. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
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