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Aufbau der Konvention – kinderrechte.de

https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/aufbau-der-konvention

Die UN-Kinderrechtskonvention definiert alle Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kinder und auf all diese Menschen bezieht sich die Konvention mit ihren Regelungen. Darüber hinaus gelten auch sämtliche Menschenrechte für Kinder. Die Konvention hat vier Leitprinzipien und definiert die drei „P“: provision, protection, participation. hier geht es also um Geltungsbereich, Struktur und Inhalt der UN-Kinderrechtskonvention.
ihre Angelegenheiten betreffenden Entscheidungen be­rück­sich­tigt