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Die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin vergibt 2023 erstmalig den Kroschke Forschungspreis für Kinderschutz in der Medizin, dotiert mit 7.500 Euro. Ausgezeichnet wird eine wissenschaftliche Arbeit, die sich mit praktisch-klinischen oder theoretischen Fragen des Kinderschutzes im Gesundheitssystem befasst. Die Kroschke Kinderstiftung hat den Preis gestiftet.

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/News/2023/Forschungspreis.php

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin vergibt 2023 erstmalig den Kroschke Forschungspreis für Kinderschutz in der Medizin, dotiert mit 7.500 Euro. Ausgezeichnet wird eine wissenschaftliche Arbeit, die sich mit praktisch-klinischen oder theoretischen Fragen des Kinderschutzes im Gesundheitssystem befasst. Die Kroschke Kinderstiftung hat den Preis gestiftet.
bestenfalls eine Gefährdung für das Kind abzuwenden, muss

Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen – insbesondere mit seltenen Erkrankungen – und ihre Familien stehen in der Schule vor vielfältigen Hürden. Leistungsbewertungen entstehen im Spannungsfeld zwischen individuellen Fähigkeiten des Schülers/der Schülerin und der gesetzlichen Vorgabe, die schulischen Leistungen unter Berücksichtigung der Beeinträchtigung erbringen zu können. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen benötigen individuelle Hilfen, um am Schulalltag und damit auch an Bildung teilhaben zu können. Bundes- und Landesgesetze sehen unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen vor, wie Leistungen zur Teilhabe an Bildung, individuelle und sonderpädagogische Förderung und schulische Nachteilsausgleiche. Die Rechtslage ist jedoch für Eltern und Lehrer:innen unübersichtlich. Zum einen stützen sich z.B. schulische Nachteilsausgleiche auf grundsätzliche, teils schwer greifbare Rechtsgrundlagen aus höherrangigen Rechtsordnungen wie dem Grundgesetz. Zum anderen verfügen die Bundesländer teils über unterschiedliche länderspezifische Gesetze.

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/Themenportal/2022/Nachteilsausgleich:-Teilhabe-an-Bildung-.php

Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen – insbesondere mit seltenen Erkrankungen – und ihre Familien stehen in der Schule vor vielfältigen Hürden. Leistungsbewertungen entstehen im Spannungsfeld zwischen individuellen Fähigkeiten des Schülers/der Schülerin und der gesetzlichen Vorgabe, die schulischen Leistungen unter Berücksichtigung der Beeinträchtigung erbringen zu können. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen benötigen individuelle Hilfen, um am Schulalltag und damit auch an Bildung teilhaben zu können. Bundes- und Landesgesetze sehen unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen vor, wie Leistungen zur Teilhabe an Bildung, individuelle und sonderpädagogische Förderung und schulische Nachteilsausgleiche. Die Rechtslage ist jedoch für Eltern und Lehrer:innen unübersichtlich. Zum einen stützen sich z.B. schulische Nachteilsausgleiche auf grundsätzliche, teils schwer greifbare Rechtsgrundlagen aus höherrangigen Rechtsordnungen wie dem Grundgesetz. Zum anderen verfügen die Bundesländer teils über unterschiedliche länderspezifische Gesetze.
ob sie von einer Pflegefachkraft übernommen werden muss