Für ein Kind in Vollzeitpflege umfasst der vom Jugendhilfeträger sicherzustellende Unterhalt über die gewährten Unterhaltspauschalen hinaus auch die den Pflegeeltern entstehenden Kosten für die Förderung in einer Kindertagesstätte, wenn diese Kosten – wie in Nordrhein-Westfalen – von der Pauschalierung ausgenommen worden sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. https://www.kindernetzwerk.de/de/aktiv/2023/Kosten-der-Kindertagesfoerderung-.php
Für ein Kind in Vollzeitpflege umfasst der vom Jugendhilfeträger sicherzustellende Unterhalt über die gewährten Unterhaltspauschalen hinaus auch die den Pflegeeltern entstehenden Kosten für die Förderung in einer Kindertagesstätte, wenn diese Kosten – wie in Nordrhein-Westfalen – von der Pauschalierung ausgenommen worden sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
zuständigen Behörden festzusetzenden Pauschalbeträge müssen