Glossar S – Informationszentrum-Mobilfunk https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/informationszentrum-mobilfunk/mediathek/glossar/glossar-s/
Sendefunkanlagen wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität
Sendefunkanlagen wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität
Mit der Standortdatenbank der Bundesnetzagentur für Elektrizität
Zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen Gefahren durch den Mobilfunk hat der Gesetzgeber in Deutschland Grenzwerte festgelegt. Diese sind in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) …
Bundesnetzagentur Die unabhängige Bundesnetzagentur für Elektrizität
Die BNetzA ist eine Bundesbehörde und fungiert als oberste deutsche Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die „Netzmärkte“.
Bundesnetzagentur (BNetzA) Die Bundesnetzagentur für Elektrizität
Sendefunkanlagen wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität
Nur die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur erlaubt einem Mobilfunkbetreiber, eine Sendeanlage in Betrieb zu nehmen.
die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für Elektrizität
Sendefunkanlagen wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität
die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für Elektrizität
die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für Elektrizität
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