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LeMO Kapitel: Bundestag

https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-westen/bundestag

Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Er hat Gesetzgebungsfunktion, genehmigt internationale Verträge und beschließt den Bundeshaushalt. Weitere Aufgaben sind die Wahl des Bundeskanzlers und die Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten sowie der Bundesrichter. Der Bundestag kontrolliert die Regierung und den Einsatz der Bundeswehr. Er wird nach einem Verhältniswahlrecht alle vier Jahre in freien und geheimen Wahlen direkt gewählt. Die Hälfte der Abgeordneten wird über ein Direktmandat (Erststimme) in ihrem Wahlkreis gewählt, die andere Hälfte mit der Zweitstimme über die jeweilige Landesliste. Die Anzahl der Abgeordneten verändert sich im Laufe der Geschichte immer wieder. Seit 1953 ziehen Parteien, die nicht mindestens 5 Prozent aller abgegebenen Stimmen oder 3 Direktmandate erhalten, nicht in den Bundestag ein. Diese Sperrklausel ist als 5-Prozent-Hürde bekannt.
Elf Parteien und zwei unabhängige Abgeordnete gehören

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Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Er hat Gesetzgebungsfunktion, genehmigt internationale Verträge und beschließt den Bundeshaushalt. Weitere Aufgaben sind die Wahl des Bundeskanzlers und die Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten sowie der Bundesrichter. Der Bundestag kontrolliert die Regierung und den Einsatz der Bundeswehr. Er wird nach einem Verhältniswahlrecht alle vier Jahre in freien und geheimen Wahlen direkt gewählt. Die Hälfte der Abgeordneten wird über ein Direktmandat (Erststimme) in ihrem Wahlkreis gewählt, die andere Hälfte mit der Zweitstimme über die jeweilige Landesliste. Die Anzahl der Abgeordneten verändert sich im Laufe der Geschichte immer wieder. Seit 1953 ziehen Parteien, die nicht mindestens 5 Prozent aller abgegebenen Stimmen oder 3 Direktmandate erhalten, nicht in den Bundestag ein. Diese Sperrklausel ist als 5-Prozent-Hürde bekannt.
Elf Parteien und zwei unabhängige Abgeordnete gehören