Dein Suchergebnis zum Thema: Konrad Adenauer

LeMO Kapitel: Bundestag

https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-westen/bundestag.html

Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Er hat Gesetzgebungsfunktion, genehmigt internationale Verträge und beschließt den Bundeshaushalt. Weitere Aufgaben sind die Wahl des Bundeskanzlers und die Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten sowie der Bundesrichter. Der Bundestag kontrolliert die Regierung und den Einsatz der Bundeswehr. Er wird nach einem Verhältniswahlrecht alle vier Jahre in freien und geheimen Wahlen direkt gewählt. Die Hälfte der Abgeordneten wird über ein Direktmandat (Erststimme) in ihrem Wahlkreis gewählt, die andere Hälfte mit der Zweitstimme über die jeweilige Landesliste. Die Anzahl der Abgeordneten verändert sich im Laufe der Geschichte immer wieder. Seit 1953 ziehen Parteien, die nicht mindestens 5 Prozent aller abgegebenen Stimmen oder 3 Direktmandate erhalten, nicht in den Bundestag ein. Diese Sperrklausel ist als 5-Prozent-Hürde bekannt.
in Freiheit leben, CDU“ Objektinfo Bildnachweis: KonradAdenauer-Stiftung

LeMO Kapitel: Bundesregierung

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Die Bundesregierung ist das ausführende Verfassungsorgan, die Exekutive der Bundesrepublik. Zu ihr gehören der Bundeskanzler, der vom Bundestag gewählt wird, und die Bundesminister. Die Regierung trifft die außen- und innenpolitischen Entscheidungen, hat das Recht, Gesetzesinitiativen zu ergreifen und kann Rechtsverordnungen erlassen. Der Bundeskanzler legt die Richtlinien der Politik fest, die Minister und Ministerinnen führen ihre Ministerien eigenverantwortlich nach dem sogenannten Ressortprinzip.
September 1949 wird Konrad Adenauer (CDU) vom Bundestag

LeMO Kapitel: Bund und Länder

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Durch den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Er besteht anfangs aus 43 Mitgliedern sowie 4 Vertretern aus West-Berlin (Stimmrecht bis 1990 eingeschränkt). Die Landesregierungen können entsprechend der Einwohnerzahl ihrer Bundesländer zwischen drei und fünf Mitglieder in den Bundesrat entsenden. Je nachdem, welche Parteien die Landesregierungen bilden, können sich in Bundestag und Bundesrat unterschiedliche Mehrheiten ergeben. Der Bundesratspräsident ist nach dem Grundgesetz zugleich Stellvertreter des Bundespräsidenten.
Bundeskanzler Konrad Adenauer richtet 1949 ein Ministerium

LeMO Kapitel: Europäische Verteidigungsgemeinschaft

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Die Bundesrepublik Deutschland entsteht als Staat ohne Armee. Ihre Wiederbewaffnung ist eine der umstrittensten Fragen der Nachkriegszeit sowohl im In- als auch im Ausland. Die Schrecken des Krieges sind für viele noch lebendig. Nach dem Ausbruch des Korea-Krieges drängen die USA und Großbritannien auf einen deutschen Verteidigungsbeitrag. Weil sich Frankreich diesem Druck auf Dauer nicht entziehen kann, geht es in die Offensive. Der französische Ministerpräsident René Pleven schlägt am 24. Oktober 1950 eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) vor. Diese scheitert aber schließlich an Frankreich selbst.
Geschichte; EB-Nr. 1990/7/597 Mit diesem Flugblatt wirbt Konrad

LeMO Kapitel: Bundestag

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Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Er hat Gesetzgebungsfunktion, genehmigt internationale Verträge und beschließt den Bundeshaushalt. Weitere Aufgaben sind die Wahl des Bundeskanzlers und die Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten sowie der Bundesrichter. Der Bundestag kontrolliert die Regierung und den Einsatz der Bundeswehr. Er wird nach einem Verhältniswahlrecht alle vier Jahre in freien und geheimen Wahlen direkt gewählt. Die Hälfte der Abgeordneten wird über ein Direktmandat (Erststimme) in ihrem Wahlkreis gewählt, die andere Hälfte mit der Zweitstimme über die jeweilige Landesliste. Die Anzahl der Abgeordneten verändert sich im Laufe der Geschichte immer wieder. Seit 1953 ziehen Parteien, die nicht mindestens 5 Prozent aller abgegebenen Stimmen oder 3 Direktmandate erhalten, nicht in den Bundestag ein. Diese Sperrklausel ist als 5-Prozent-Hürde bekannt.
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