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Namenserklärungen – Stadt Gersthofen

https://gersthofen.de/service/service-von-a-z/namenserklaerung/

Im Standesamt können Erklärungen über Vor- und Familiennamen verschiedenster Art öffentlich beurkundet werden.Folgende namensrechtliche Erklärungen können beim Standesamt Gersthofen abgegeben werden: für Ehegatten/Lebenspartner:– nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z.B. nach Eheschließung im Ausland– nachträgliche Erklärung eines Doppelnamens durch einen Ehepartner– Wiederannahme…
– erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt