Fahrgastrechte Bahn: Erstattung bei Verspätung & Zugausfall | evz.de https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/bahnreisen/fahrgastrechte-bahn.html
Nach den Bahn-Fahrgastrechten haben Sie einen Anspruch auf Erstattung bei Verspätung oder Zugausfall | ab 1 Std.= 25% | ab 2 Std.= 50% des Ticketpreises.
gelten in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein