Dein Suchergebnis zum Thema: Coronavirus

Empfehlung zur Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Bereichen

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Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen im Stadtgebiet sowie im gesamten Kreis Mettmann wird nun das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch außerhalb von Gebäuden, insbesondere in öffentlichen Bereichen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, dringend empfohlen. Dazu zählen beispielsweise Wartezonen, Fußgängerbereiche oder andere öffentliche Plätze mit vielen Passanten.
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Corona: Teststellen schließen zum Monatsende

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Zum 28.02.2023 laufen in NRW große Teile der Corona-Testverordnung aus und werden auch nicht weiter verlängert. Dies hat zur Folge, dass sowohl die Probeentnahmestellen des Kreises Mettmann als auch alle privaten Testzentren ihre Zulassung verlieren und folglich nach und nach schließen werden. Die Entscheidung, ob im Einzelfall eine PCR-Testung erforderlich ist, obliegt ab dem 01.03.2023 grundsätzlich den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten.
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Absage der Veranstaltungen in der Stadthalle sowie des Frauenfilmabends

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Der Krisenstab des Kreises Mettmann hat bezüglich der Durchführung oder Absage von Veranstaltungen Empfehlungen an die kreisangehörigen Städte ausgesprochen. Demnach werden alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen abgesagt. Bei Veranstaltungen mit weniger Besucherinnen und Besuchern sind anhand einer Checkliste des Robert-Koch-Institutes (RKI) individuelle Abwägungen erforderlich. Zusätzlich hat der Stab außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Erkrath eine Risikoanalyse-Checkliste der Stadt und Städteregion Aachen hinzugezogen. Für die nächsten Veranstaltungen der Stadt Erkrath wurde anhand dieser Kriterien Folgendes entschieden:
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Anmeldung von privaten Feiern im öffentlichen Raum

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Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass, wie Hochzeitsfeiern oder runde Geburtstage, außerhalb der Wohnung müssen gemäß aktueller Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann – die eine Ergänzung zur gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW darstellt – ab 28.10.2020 mindestens fünf Werktage vorher bei der zuständigen Ordnungsbehörde angemeldet werden. Für die Veranstaltung muss eine verantwortliche Person festgelegt sowie eine Gästeliste zur Rückverfolgung erstellt und bei der Anmeldung mit eingereicht werden.
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Theaterabend „Ungeheuer heiß“ wird verlegt

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Aus Gründen des Infektionsschutzes wird der geplante Theaterabend „Ungeheuer heiß“ am Mittwoch, den 28.10.2020, vorsorglich abgesagt. Die Kulturabteilung der Stadt Erkrath hat jedoch in Kooperation mit der Theateragentur bereits einen Nachholtermin gefunden: Die Veranstaltung findet nun am Donnerstag, den 11.11.2021, um 20:00 Uhr in der Stadthalle Erkrath statt. 
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Quarantänepflicht auch ohne individuelle Anordnung

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Zum Schutz der Bevölkerung und zur Eindämmung des aktuellen Infektionsgeschehens hat der Kreis Mettmann heute eine Allgemeinverfügung mit weiteren Infektionsschutzmaßnahmen veröffentlicht, die am 11.11.2020 in Kraft tritt und auch für Erkrath gilt. Die Allgemeinverfügung ist unter „Dokumente“ einsehbar.
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Gewerbesteuer

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Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (Objekt-, Sachsteuer). Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Hebeberechtigt sind die Gemeinden, die den Steuersatz für die Gewerbesteuer durch Beschluss selbst festlegen. (Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gewerbesteuer.html)
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