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Landtagswahl

https://www.erkrath.de/Rathaus-Politik/Politik/Wahlen/Allgemeine-Wahlen/Landtagswahl/

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landestages gewählt, davon 128 in den Wahlkreisen, die übrigen aus den Landeslisten der Parteien. Die Wählerinnen und Wähler haben jeweils zwei Stimmen, mit denen Sie sich für einen Wahlvorschlag im Wahlkreis (Erststimme) sowie eine Landesliste (Zweitstimme) entscheiden können.
Ratsbürgerentscheid Allgemeine Wahlen Europawahl Bundestagswahl

Landtagswahl

https://www.erkrath.de/Rathaus-Politik/Politik/Wahlen/Allgemeine-Wahlen/Landtagswahl/?La=1

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landestages gewählt, davon 128 in den Wahlkreisen, die übrigen aus den Landeslisten der Parteien. Die Wählerinnen und Wähler haben jeweils zwei Stimmen, mit denen Sie sich für einen Wahlvorschlag im Wahlkreis (Erststimme) sowie eine Landesliste (Zweitstimme) entscheiden können.
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Kommunalwahl

https://www.erkrath.de/Rathaus-Politik/Politik/Wahlen/Allgemeine-Wahlen/Kommunalwahl/?La=1

Unter dem Oberbegriff der Kommunalwahlen werden die Wahlen zur Vertretung der Gemeinde (Rat der Stadt), des Kreises Mettmann (Kreistag), sowie den Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden und der Kreise (Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte) zusammengefasst. Künftig werden alle Kommunalwahlen wieder zusammengeführt. Die Vertretungen und Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten werden dann für fünf Jahre gewählt. Bei den Kommunalwahlen hat jede Wählerin und jeder Wähler je Einzelwahl eine Stimme.
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Kommunalwahl

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Unter dem Oberbegriff der Kommunalwahlen werden die Wahlen zur Vertretung der Gemeinde (Rat der Stadt), des Kreises Mettmann (Kreistag), sowie den Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden und der Kreise (Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte) zusammengefasst. Künftig werden alle Kommunalwahlen wieder zusammengeführt. Die Vertretungen und Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten werden dann für fünf Jahre gewählt. Bei den Kommunalwahlen hat jede Wählerin und jeder Wähler je Einzelwahl eine Stimme.
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