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Bestätigungen zu Strahlenschutzverantwortlichen (§ 69 StrlSchG) / Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten (§ 70 StrlSchG) | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/arbeitsschutz/strahlenschutz/bestaetigungen-zu-strahlenschutzverantwortlichen-ss-69-strlschg

Strahlenschutzbeauftragte sind in der erforderlichen Anzahl zu bestellen, wenn der sichere Betrieb der Röntgeneinrichtung es erfordert. Erforderlich sind Strahlenschutzbeauftragte immer dann, wenn der
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