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BMUV: Bericht der deutschen Delegation zur 10. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention | Meldung

https://www.bmuv.de/meldung/bericht-der-deutschen-delegation-zur-10-vertragsstaatenkonferenz-der-bonner-konvention

Die 10. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (Bonner Konvention) hat in Bergen (Norwegen) stattgefunden. Als Erfolg kann die Verabschiedung der Resoultion zum Unterwasserlärm bewertet werden.
die den besseren Schutz für die lärmempfindlichen Wale

BMUV: Die Arktis

https://www.bmuv.de/themen/internationales/weitere-multilaterale-zusammenarbeit/die-arktis

Die Arktis erstreckt sich über ein Gebiet von rund 20 Millionen Quadratkilometern zwischen Nordpol und 66˚33’ nördlicher Breite. Etwa die Hälfte ist Festland mit den ihm vorgelagerten Inseln, die andere Hälfte bildet der Arktische Ozean. Dieser Ozean wird von den fünf so genannten „Polarstaaten“ eingerahmt: Norwegen (mit Spitzbergen), Russische Föderation (mit Sibirien), Vereinigte Staaten von Amerika (mit Alaska), Kanada und Dänemark (mit Grönland; Färöer). Island gilt als „sub-arktischer“ Staat.
hochentwickelte Tierarten sind See- und Watvögel sowie Gänse, Wale

BMUV: Washingtoner Artenschutzübereinkommen / CITES

https://www.bmuv.de/themen/artenschutz/internationaler-artenschutz/cites

Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – CITES), in Deutsch als das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) bezeichnet, wurde bereits 1973 angesichts des dramatischen Rückgangs vieler Arten durch Wilderei und Handel geschlossen.
In Anhang I findet man etwa Menschenaffen, Wale, Elefanten

BMUV: Die arktische Rechtsordnung

https://www.bmuv.de/themen/internationales/weitere-multilaterale-zusammenarbeit/die-arktis/die-arktische-rechtsordnung

Die Arktis erstreckt sich über ein Gebiet von rund 20 Millionen Quadratkilometern zwischen Nordpol und 66˚33’ nördlicher Breite. Etwa die Hälfte ist Festland mit den ihm vorgelagerten Inseln, die andere Hälfte bildet der Arktische Ozean. Dieser Ozean wird von den fünf so genannten „Polarstaaten“ eingerahmt: Norwegen (mit Spitzbergen), Russische Föderation (mit Sibirien), Vereinigte Staaten von Amerika (mit Alaska), Kanada und Dänemark (mit Grönland; Färöer). Island gilt als „sub-arktischer“ Staat.
Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) Wale

BMUV: Bonner Konvention

https://www.bmuv.de/themen/artenschutz/internationaler-artenschutz/bonner-konvention

Zahlreiche Tierarten legen jährlich lange Wanderungen zurück: Einige Vogelarten, wie Seeschwalben und Störche, sogar tausende von Kilometern. Sie wandern regelmäßig von ihrem Überwinterungsgebiet zu den Sommerlebensräumen, von Fortpflanzungsgebieten zu Nahrungs- oder Ruhelebensräumen, von austrocknenden Gebieten in feuchtere Zonen.
Daneben fallen aber noch Wale und Delfine, Fledermäuse