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BMEL – Pflichtangaben – EU-weit einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung

https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/lebensmittelkennzeichnung-wichtigsten-vorgaben-lmiv.html

Wie Lebensmittel allgemein zu kennzeichnen sind, welche Mindestinformationen auf der Verpackung stehen müssen, ist EU-weit einheitlich geregelt. Grundlage hierfür ist die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011, die seit dem 13. Dezember 2014 bzw. hinsichtlich der Nährwertkennzeichnung seit dem 13. Dezember 2016 gilt. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie kann in bestimmten Punkten durch die Mitgliedstaaten ergänzt bzw. konkretisiert werden.
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BMEL – Holz – Mehr Holz einsetzen: Charta für Holz 2.0

https://www.bmel.de/DE/themen/wald/holz/charta-holz.html

Unter dem Motto „Klima schützen. Werte schaffen. Ressourcen effizient nutzen“ zielt die Charta für Holz 2.0 darauf ab, mehr Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu verwenden – zugunsten von Klimaschutz, Arbeitsplätzen und Wertschöpfung im ländlichen Raum sowie zur Schonung endlicher Ressourcen. Denn Holz ist Deutschlands bedeutendster nachwachsender Rohstoff, der energieintensive, endliche Materialien und erdölbasierte, fossile Ressourcen ersetzen kann.
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BMEL – Rückstände + Kontaminaten – Kontaminanten in Lebensmitteln

https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/rueckstaende-und-kontaminaten/kontaminanten-lebensmitteln.html

Als Kontaminante gilt jeder Stoff, der dem Lebensmittel nicht absichtlich hinzugefügt wird, jedoch als Folge der Gewinnung (einschließlich der Behandlungsmethoden in Ackerbau, Viehzucht und Veterinärmedizin), Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung des betreffenden Lebensmittels oder infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt im Lebensmittel vorhanden ist.
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BMEL – Pflichtangaben – Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln

https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/herkunftskennzeichnung.html

Verbraucherinnen und Verbraucher wollen – und sollen – wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen. Auch aus der Landwirtschaft kommt der langgehegte Wunsch nach einer Herkunftskennzeichnung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzt sich deshalb auf europäischer Ebene für verpflichtende Herkunftsangaben ein. Bei nicht vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch geht das BMEL mit verpflichtenden Herkunftsangaben bereits national voran.
unmittelbar zugängliche, schriftliche oder elektronische Information

BMEL – Pflichtangaben – Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln

https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/herkunftskennzeichnung.html?nn=5010

Verbraucherinnen und Verbraucher wollen – und sollen – wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen. Auch aus der Landwirtschaft kommt der langgehegte Wunsch nach einer Herkunftskennzeichnung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzt sich deshalb auf europäischer Ebene für verpflichtende Herkunftsangaben ein. Bei nicht vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch geht das BMEL mit verpflichtenden Herkunftsangaben bereits national voran.
unmittelbar zugängliche, schriftliche oder elektronische Information