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Inklusives Wahlrecht – und jetzt?

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Am 9. Juni haben wieder etwa 400 Millionen Menschen in Europa das Recht zu wählen. Erst zum zweiten Mal gilt dabei ein Inklusives Wahlrecht – das bedeutet, dass auch Menschen mit Behinderung mit einer gesetzlichen Betreuung in allen Aufgabenbereichen wählen dürfen.
Mai 2019 hat der Bundestag den Wahlausschluss von Menschen