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Pferdestrand Börgerende Strandaufgang 0-1

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Der Pferdestrand erstreckt sich von Aufgang Nr. 1 ostwärts bis zum „Gespensterwald“, Aufgang Nr. 0. Für den Reitstrand gilt in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September folgende Einschränkung: Reitverbot an Aufgang Nr. 0 ostwärts bis zum „Gespensterwald“. Das Reiten ist nur in den gekennzeichneten Strandflächen gestattet.
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